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Kostengruppe 800: Finanzierung

Die Kostengruppe 800 (KG 800) ist die jüngste Ergänzung der DIN 276:2018-12 und widmet sich ausschließlich den Finanzierungskosten eines Bauprojekts. Sie erfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung bis zur endgültigen Nutzung des Bauwerks entstehen. Diese eigenständige Kostengruppe wurde geschaffen, um die Transparenz der Finanzierungskosten zu erhöhen und eine klarere Abgrenzung zu den übrigen Baunebenkosten zu ermöglichen.

 

Was umfasst die KG 800?

Die KG 800 beinhaltet sämtliche Kosten, die mit der Finanzierung des Bauprojekts verbunden sind. Dies umfasst sowohl die direkten Finanzierungskosten wie Zinsen als auch die damit verbundenen Nebenkosten. Die klare Trennung dieser Kosten von den übrigen Baunebenkosten ermöglicht eine bessere Kontrolle und Planung der Projektfinanzierung.

 

Untergruppen und ihre Bedeutung

Diese Untergruppe umfasst alle Kosten, die bei der Beschaffung und Verwaltung der Finanzierung entstehen. Dazu zählen insbesondere Bearbeitungsgebühren der Banken, die Finanzierungsberatung sowie notwendige Wertgutachten und Grundschuldbestellungen.

Hier werden sämtliche Zinsaufwendungen für aufgenommene Kredite während der Bauphase erfasst. Dies beinhaltet sowohl die Bauzwischenfinanzierung als auch langfristige Baudarlehen und anfallende Bereitstellungszinsen.

Diese Position umfasst die kalkulatorischen Zinsen für das während der Bauphase eingesetzte Eigenkapital. Die Berechnung orientiert sich dabei an marktüblichen Renditeerwartungen und Opportunitätskosten.

Diese Untergruppe erfasst die Kosten für projektbezogene Bürgschaften. Typisch sind dabei Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften sowie spezielle Sicherheitsleistungen für das Bauvorhaben.

Hier werden alle weiteren finanzierungsbezogenen Kosten erfasst, die keiner anderen Untergruppe zugeordnet werden können, etwa spezielle Absicherungskosten oder außergewöhnliche Finanzierungsinstrumente.

Änderungen durch DIN 276:2018-12

Die KG 800 wurde mit der Aktualisierung der DIN 276 im Jahr 2018 neu eingeführt. Diese Kosten waren zuvor Teil der KG 700 (Baunebenkosten) und wurden in der Untergruppe 760 geführt. Die Ausgliederung in eine eigenständige Kostengruppe unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Finanzierungsplanung im Bauwesen.

 

Praktische Anwendung in der Kostenplanung

Für eine effektive Finanzierungsplanung empfiehlt sich:

  1. Frühzeitige Entwicklung einer Finanzierungsstrategie
  2. Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmodelle
  3. Einplanung ausreichender Zeitpuffer
  4. Regelmäßige Überprüfung der Zinskonditionen
  5. Dokumentation aller finanzierungsbezogenen Kosten
 

 

Häufige Fragen zur KG 800

Die separate Erfassung der Finanzierungskosten ermöglicht eine bessere Transparenz und Kontrolle dieser wichtigen Kostenposition. Zudem wird die Vergleichbarkeit verschiedener Finanzierungsoptionen erleichtert.

Die Ermittlung erfolgt auf Basis der geplanten Projektlaufzeit, der erwarteten Auszahlungen und der verfügbaren Finanzierungskonditionen. Dabei sollten auch Puffer für mögliche Zinsschwankungen eingeplant werden.

Die Planung der Finanzierungskosten sollte bereits in der frühen Projektphase beginnen und kontinuierlich an die Projektentwicklung angepasst werden. Dies ermöglicht eine realistische Gesamtkostenkalkulation von Anfang an.

Die neue Fassung gilt für alle Kostenermittlungen seit 2019. Für laufende Projekte, die vor 2019 begonnen wurden, kann die alte Fassung weiter verwendet werden.

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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