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Kostengruppe 100: Grundstückskosten nach DIN 276

Die Kostengruppe 100 (KG 100) bildet die Basis für jedes Bauvorhaben: Sie erfasst sämtliche Kosten rund um das Baugrundstück. Als erste von neun Kostengruppen der DIN 276:2018-12 umfasst sie nicht nur den reinen Grundstückswert, sondern auch alle damit verbundenen Nebenkosten. Für Bauherren ist diese Kostengruppe besonders relevant, da sie meist zu Beginn des Projekts die ersten größeren Investitionen darstellt.

 

Was umfasst die KG 100?

Die Kostengruppe 100 beinhaltet alle Kosten für Grundstücksflächen, die im Grundbuch und Liegenschaftskataster ausgewiesen sind. Dazu gehören der eigentliche Grundstückswert sowie sämtliche Nebenkosten beim Erwerb. Auch Ausgaben für das Aufheben bestehender Rechte und Belastungen fallen in diese Kategorie. Die KG 100 ist damit fundamental für die erste Phase der Kostenermittlung und bildet die Grundlage für eine realistische Einschätzung der Gesamtinvestition.

 

Untergruppen und ihre Bedeutung

Die KG 100 unterteilt sich in drei wesentliche Bereiche, die unterschiedliche Aspekte der Grundstückskosten abdecken:

Diese zentrale Untergruppe basiert auf dem Bodenrichtwert, den das zuständige Katasteramt ermittelt. Dabei ist besonders wichtig zu unterscheiden, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt, da dies den Wert erheblich beeinflusst. Beachten Sie auch mögliche Auflagen durch das Bundesnaturschutzgesetz, da sich hieraus zusätzliche Kosten ergeben können.

Diese Untergruppe umfasst sämtliche Kosten, die mit dem Grundstückserwerb einhergehen. Hierzu zählen die Vermessungskosten (KG 121), Ausgaben für Lagepläne sowie Grundbuchauszüge und Umschreibungen beim Grundbuchamt (KG 122). Weitere wichtige Positionen sind die notarielle Beurkundung (KG 123), anfallende Maklerprovisionen (KG 124) und die Grunderwerbsteuer (KG 125). Zusätzlich fallen hierunter Kosten für Wertgutachten und eventuelle Altlasten-Untersuchungen (KG 126), Bodenverkehrsgenehmigungen (KG 127) sowie notwendige Bodenuntersuchungen (KG 129).

Diese Untergruppe berücksichtigt alle Kosten, die entstehen, wenn ein Grundstück noch belastet ist. Dazu gehören die Ablösung bestehender Pachtverträge, die Beseitigung von Baulasten sowie notwendige Entschädigungszahlungen. Diese Kosten müssen oft schon vor dem eigentlichen Baubeginn eingeplant werden, um einen reibungslosen Projektstart zu gewährleisten.

Änderungen durch DIN 276:2018-12

Die Aktualisierung der DIN 276 im Jahr 2018 hat die grundlegende Struktur der KG 100 nicht verändert. Allerdings wurden die Anforderungen an die Kostenermittlung präzisiert: Die Kostenschätzung erfolgt nun bereits auf der zweiten Ebene (Zehnerstellen), während die Kostenberechnung auf Basis der Einerstellen durchgeführt wird. Dies ermöglicht eine genauere Planung von Beginn an.

 

Praktische Anwendung in der Kostenplanung

Für eine effektive Kostenplanung sollten Sie die KG 100 frühzeitig und sorgfältig ermitteln:

  1. Beginnen Sie mit der Ermittlung des Grundstückswerts durch aktuelle Bodenrichtwerte
  2. Kalkulieren Sie alle Nebenkosten systematisch durch
  3. Prüfen Sie das Grundstück auf mögliche Belastungen oder Einschränkungen
  4. Dokumentieren Sie alle Kosten nach der DIN 276-Struktur

 

FAQ zu DIN 276 Kostengruppen

Das Herrichten des Grundstücks, wie Abbrucharbeiten oder die Vorbereitung der Geländeoberfläche, gehört zur Kostengruppe 200.

Die Ermittlung sollte vor dem Grundstückskauf beginnen und alle absehbaren Kosten einbeziehen. Dies ist wichtig für die Finanzierungsplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Die Genauigkeit steigt mit dem Projektfortschritt. Während anfangs eine grobe Schätzung ausreicht, sollten später alle Kosten detailliert auf Einerstellen-Ebene erfasst werden.

Die neue Fassung gilt für alle Kostenermittlungen seit 2019. Für laufende Projekte, die vor 2019 begonnen wurden, kann die alte Fassung weiter verwendet werden.

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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