gripsware – Bauzeitenplanung, Bautagebuch & Mängelmanagement

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Kostengruppe 400: Bauwerk - Technische Anlagen

Die moderne Gebäudetechnik ist für die Funktionalität eines Bauwerks unverzichtbar. Die Kostengruppe 400 (KG 400) nach DIN 276 erfasst genau diese technische Infrastruktur. Sie umfasst sämtliche im Bauwerk installierten oder fest verbundenen technischen Anlagen – von der Heizung bis zur Gebäudeautomation.

Für Bauherren ist diese Kostengruppe besonders wichtig, da technische Anlagen einen erheblichen Teil der Gesamtinvestition ausmachen und die späteren Betriebskosten maßgeblich beeinflussen.

 

Was umfasst die KG 400?

Die Kostengruppe 400 beinhaltet nicht nur die technischen Anlagen selbst, sondern auch alle zugehörigen Komponenten. Dazu zählen Gestelle, Befestigungen, Armaturen, Dämmungen sowie Schall- und Brandschutzvorkehrungen. Auch Abdeckungen, Verkleidungen, Anstriche und technische Kennzeichnungen sind Teil dieser Kostengruppe. Diese umfassende Betrachtung gewährleistet eine vollständige Kostenerfassung aller technischen Aspekte des Gebäudes.

 

KG 400 Untergruppen und ihre Bedeutung

Diese Untergruppe umfasst die komplette Sanitärinstallation einschließlich Wasserversorgung und -entsorgung. Dazu gehören Abwasserleitungen, Wasseraufbereitungsanlagen, Sanitärobjekte sowie Gasversorgungssysteme für Heizung oder Küche.

Hier werden alle Komponenten der Heizungsanlage erfasst – von der Wärmeerzeugung über die Verteilung bis zu den Heizkörpern. Auch Systeme zur Warmwasserbereitung und Wärmerückgewinnung fallen in diese Kategorie.

Diese Position beinhaltet Lüftungs- und Klimaanlagen samt Luftkanälen, Filter- und Befeuchtungssystemen. Auch spezielle Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen gehören dazu.

Diese zentrale Untergruppe umfasst die gesamte Elektroinstallation von der Stromversorgung über Beleuchtung bis zu Blitzschutzanlagen. Auch die Verkabelung für andere technische Systeme ist hier eingeschlossen.

Hierunter fallen Telekommunikationsanlagen, Brandmelde- und Einbruchsicherungssysteme sowie Datennetze und Gebäudeleittechnik.

Diese Gruppe enthält alle Aufzüge, Fahrtreppen und sonstigen Transporteinrichtungen im Gebäude.

Hier werden spezielle technische Einrichtungen erfasst, die für die spezifische Gebäudenutzung erforderlich sind, etwa Laboreinrichtungen oder Produktionsanlagen.

Diese Untergruppe umfasst die zentrale Steuerung und Regelung aller technischen Anlagen sowie Systeme zum Energiemanagement.

Hier werden alle weiteren technischen Installationen erfasst, die nicht in den vorherigen Kategorien enthalten sind.

Änderungen durch DIN 276:2018-12

Mit der Aktualisierung der DIN 276 im Jahr 2018 wurden die Untergruppen der KG 400 präzisiert und an moderne technische Entwicklungen angepasst. Besonders im Bereich der Gebäudeautomation und Energieeffizienz wurden neue Aspekte aufgenommen, um den gestiegenen Anforderungen an die Gebäudetechnik gerecht zu werden.

 

Praktische Anwendung in der Kostenplanung

Die Kostenermittlung der technischen Anlagen erfordert besondere Sorgfalt:

  1. Frühzeitige Abstimmung mit Fachplanern
  2. Berücksichtigung aktueller technischer Standards
  3. Einbeziehung von Energie- und Nachhaltigkeitskonzepten
  4. Beachtung zukünftiger Wartungs- und Betriebskosten
  5. Planung von Reserven für technische Weiterentwicklungen

 

Häufige Fragen zur KG 400

Die KG 400 umfasst ausschließlich die technischen Anlagen, während die KG 300 die bauliche Konstruktion betrifft. Die Schnittstellen müssen sorgfältig abgestimmt werden.

Oft werden Kosten für Anlagenvernetzung, Automation und spätere Erweiterungen zu niedrig angesetzt. Auch die notwendigen Brandschutzmaßnahmen werden häufig unterschätzt.

Die Grundzüge der technischen Ausrüstung sollten bereits in der Vorplanungsphase festgelegt werden, da sie erheblichen Einfluss auf die Gebäudestruktur haben können.

Die neue Fassung gilt für alle Kostenermittlungen seit 2019. Für laufende Projekte, die vor 2019 begonnen wurden, kann die alte Fassung weiter verwendet werden.

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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