gripsware – Bauzeitenplanung, Bautagebuch & Mängelmanagement

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Kostengruppe 300: Bauwerk - Baukonstruktionen

Die Kostengruppe 300 (KG 300) steht im Zentrum jedes Bauprojekts: Sie erfasst alle Kosten für die eigentliche Konstruktion des Bauwerks. Als zentrale Kostengruppe der DIN 276:2018-12 umfasst sie sämtliche Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks – von der Baugrube bis zum Dach.

Diese Kostengruppe macht oft den größten Teil der Gesamtbaukosten aus und erfordert besonders sorgfältige Planung.

 

Was umfasst die KG 300?

Die Kostengruppe 300 beinhaltet alle konstruktiven Elemente eines Bauwerks. Dies umfasst die komplette Baukonstruktion von den Fundamenten bis zur Dacheindeckung.

Auch baukonstruktive Einbauten und Dach-, Fassaden- sowie Innenraumbegrünungen gehören dazu. Die KG 300 bildet damit das Herzstück der Baukostenermittlung und ist entscheidend für die Gesamtkostenkalkulation.

 

Untergruppen und ihre Bedeutung

Diese Untergruppe umfasst alle Erdarbeiten zur Herstellung der Baugrube. Dazu gehören Aushubarbeiten, Wasserhaltung und Böschungssicherungen. Die sorgfältige Planung dieser ersten baulichen Maßnahme ist grundlegend für den weiteren Bauverlauf und die Stabilität des Gebäudes.

Hier werden die tragenden Elemente im Erdreich erfasst. Dies beinhaltet Fundamente, Bodenplatten und Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit. Auch Sondergründungen wie Pfähle oder Schlitzwände fallen in diese Kategorie.

Diese Position umfasst alle vertikalen Baukonstruktionen der Gebäudehülle, einschließlich Fassaden, Außenstützen und Außentreppen. Auch die Fassadendämmung und -verkleidung sowie Fenster und Außentüren sind hier eingeordnet.

Hierzu zählen sämtliche innenliegende vertikale Konstruktionen wie tragende und nichttragende Wände, Innenstützen und Innentreppen. Auch Innentüren und Zargen werden dieser Gruppe zugeordnet.

Diese Untergruppe beinhaltet alle horizontalen Baukonstruktionen wie Geschossdecken, Balkone und Loggien. Auch Deckenbeläge und abgehängte Decken fallen in diesen Bereich.

Hier werden alle Elemente der Dachkonstruktion erfasst – vom Dachtragwerk über die Dämmung bis zur Eindeckung. Auch Dachfenster, Oberlichter und Dachbegrünungen gehören dazu.

Diese Position umfasst bauliche Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie Verkehrsanlagen auf dem Grundstück.

Hierunter fallen fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten wie Einbauschränke, Theken oder Regalsysteme.

Diese Gruppe erfasst alle weiteren baukonstruktiven Maßnahmen, die nicht in den vorherigen Kategorien enthalten sind.

Änderungen durch DIN 276:2018-12

Die DIN 276-Aktualisierung von 2018 hat die grundlegende Struktur der KG 300 beibehalten. Der Fokus liegt nun stärker auf der detaillierten Erfassung aller Bauteile und deren Kosten. Die Kostenermittlung erfolgt systematisch über alle drei Ebenen der Kostengliederung.

 

Praktische Anwendung in der Kostenplanung

Eine effektive Kostenplanung der KG 300 erfordert:

  1. Detaillierte Analyse der Planungsunterlagen
  2. Berücksichtigung aller Baukonstruktionen und Einbauten
  3. Progressive Verfeinerung der Kostenermittlung im Planungsverlauf
  4. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Kostenschätzungen
 

Häufige Fragen zur KG 300

Während die KG 300 die bauliche Konstruktion umfasst, behandelt die KG 400 die technischen Anlagen des Gebäudes.

Die Detailtiefe steigt mit dem Planungsfortschritt – von der groben Kostenschätzung in der Vorplanung bis zur genauen Kostenberechnung in der Ausführungsplanung.

Oft werden Kosten für baukonstruktive Einbauten, Sonderkonstruktionen oder nachträgliche Anpassungen unterschätzt. Eine sorgfältige Durchsicht aller Planungsunterlagen ist daher unerlässlich.

Die neue Fassung gilt für alle Kostenermittlungen seit 2019. Für laufende Projekte, die vor 2019 begonnen wurden, kann die alte Fassung weiter verwendet werden.

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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