Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
Die Gestaltung der Außenbereiche prägt maßgeblich den Gesamteindruck eines Bauvorhabens. Die Kostengruppe 500 (KG 500) nach DIN 276 erfasst alle Kosten für Außenanlagen und Freiflächen eines Bauprojekts.Von der Geländemodellierung über Grünanlagen bis hin zu technischen Installationen im Außenbereich – diese Kostengruppe bildet die Schnittstelle zwischen Gebäude und Umgebung. Die sorgfältige Planung dieser Kosten ist entscheidend für die Funktionalität und Ästhetik des Gesamtprojekts.
Was umfasst die KG 500?
Die Kostengruppe 500 beinhaltet sämtliche Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung von Außenanlagen sowie Freiflächen mit ihren baulichen und technischen Anlagen. Dies umfasst sowohl die grundlegende Geländegestaltung als auch die Anlage von Wegen, Grünflächen und Wasserbereichen. Dabei grenzt sich die KG 500 klar von den Infrastrukturanlagen ab, die als Bauwerkskosten in den Kostengruppen 300 und 400 erfasst werden.
Untergruppen und ihre Bedeutung
- KG 510 Erdbau:
Diese Untergruppe umfasst alle grundlegenden Geländearbeiten. Dazu gehören Oberboden- und Bodenarbeiten, Erdbaumaßnahmen für Baugruben, die Errichtung von Dämmen und Wällen sowie notwendige Hangsicherungen. Auch die Modellierung des Geländes für die spätere Nutzung fällt in diesen Bereich.
- KG 520 Gründung und Unterbau:
Hier werden sämtliche Gründungs- und Unterbaumaßnahmen für Außenanlagen erfasst, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten und Sauberkeitsschichten. Diese Arbeiten bilden die Basis für stabile und dauerhafte Außenanlagen.
- KG 530 Oberbau und Deckschichten
Diese Position umfasst alle Schichten des Oberflächenaufbaus, mit oder ohne Bindemittel, sowie die notwendigen Bettungsmaterialien. Dies betrifft besonders Wege, Plätze und andere befestigte Flächen.
- KG 540 Baukonstruktionen
Hierunter fallen alle eigenständigen und unabhängigen Baukonstruktionen im Außenbereich wie Einfriedungen, Mauern, Pergolen oder Überdachungen. Diese Elemente prägen oft maßgeblich das Erscheinungsbild der Außenanlagen.
- KG 550 Technische Anlagen:
Diese Gruppe erfasst sämtliche technischen Installationen in den Außenanlagen, wie Beleuchtung, Bewässerungssysteme oder Außensteckdosen. Auch Abwasseranlagen im Außenbereich gehören dazu.
- KG 560 Einbauten in Außenanlagen:
Hier werden sowohl allgemeine als auch besondere Einbauten erfasst – von Sportanlagen über Spielplätze bis hin zu Tiergehegen und Informationseinrichtungen.
- KG 570 Vegetationsflächen
Diese Position umfasst alle Arbeiten zur Anlage und Pflege von Grünflächen, einschließlich Gehölzpflanzungen, Rasenflächen und speziellen Vegetationsbereichen.
- KG 580 Wasserflächen
Hier werden alle naturnahen oder künstlichen Wasserflächen auf dem Grundstück erfasst, von Teichanlagen bis zu Wasserspielen.
- KG 590 Sonstige Maßnahmen:
Diese Gruppe sammelt alle weiteren Maßnahmen für Außenanlagen, die nicht in den anderen Kategorien erfasst sind, wie etwa temporäre Sicherungsmaßnahmen oder spezielle Gerüste.
Änderungen durch DIN 276:2018-12
Die Aktualisierung der DIN 276 im Jahr 2018 hat die Grundstruktur der KG 500 beibehalten. Die Definition wurde jedoch präzisiert, besonders hinsichtlich der Abgrenzung zu Infrastrukturanlagen, die nun den Bauwerkskosten zugeordnet werden.
Praktische Anwendung in der Kostenplanung
Für eine effektive Kostenplanung der Außenanlagen empfiehlt sich:
- Frühzeitige Einbindung von Landschaftsarchitekten
- Berücksichtigung von Pflege- und Unterhaltskosten
- Abstimmung mit behördlichen Auflagen (z.B. Grünflächensatzung)
- Integration von Nachhaltigkeitsaspekten
- Beachtung der jahreszeitabhängigen Bauabläufe
Häufige Fragen zur KG 500
Infrastrukturanlagen wie Straßen oder Versorgungsleitungen, die Teil des Bauwerks sind, gehören zu den Kostengruppen 300 und 400.
Die Grundzüge der Außengestaltung sollten bereits in der frühen Planungsphase festgelegt werden, da sie Einfluss auf die Gebäudeplanung haben können.
Durch intelligente Geländemodellierung, standortgerechte Bepflanzung und durchdachte Materialwahl können langfristig Kosten gespart werden.
Die neue Fassung gilt für alle Kostenermittlungen seit 2019. Für laufende Projekte, die vor 2019 begonnen wurden, kann die alte Fassung weiter verwendet werden.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.