VOB-Nachtrag: Das Nachtragsangebot einfach erklärt
Nachträge sind essenziell, um während eines Bauprojekts auf Änderungen oder Ergänzungen reagieren zu können. Dieser Artikel zeigt, was ein Nachtrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist, wie man ein Nachtragsangebot erstellt und welche Schritte zu beachten sind, damit beide Parteien eine faire Vereinbarung treffen.
Was ist ein Nachtrag nach VOB?
Von einem Nachtrag spricht man, wenn Änderungen oder Ergänzungen am ursprünglichen Bauvertrag nötig werden. Ursachen können unvorhergesehene Situationen auf der Baustelle, geänderte Anforderungen des Auftraggebers oder auch Planungsfehler sein. Wichtig ist, dass ein Nachtrag erst möglich ist, nachdem der ursprüngliche Bauvertrag bereits geschlossen wurde.
Was ist ein Nachtragsangebot?
Sobald klar wird, dass zusätzliche oder abgewandelte Leistungen nötig sind, stellt der Auftragnehmer ein Nachtragsangebot zusammen. Darin listet er die anfallenden Zusatzarbeiten samt Kosten und aktualisiertem Zeitplan. Dieses Dokument dient als Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers, ob er die erweiterten Leistungen akzeptieren möchte.
BGB vs. VOB: Worin unterscheiden sich Nachträge?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bieten unterschiedliche rechtliche Grundlagen für Bauverträge und deren Nachträge. Während das BGB (§ 650 b) die generelle Verpflichtung regelt, für Änderungen ein angemessenes Vergütungsangebot zu erstellen, gehen die Vorgaben der VOB noch konkreter auf einzelne Nachtragssituationen ein. Wer einen Bauvertrag nach VOB abschließt, muss sich an die dortigen Bestimmungen zu Nachträgen halten.
Lesetipp: Einen Überblick über grundlegende Regelungen in der VOB finden Sie hier: VOB/B
VOB-Nachtrag: Gründe und Arten
Ein VOB-Nachtrag entsteht, wenn zusätzliche, geänderte oder entfallene Leistungen auftreten, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Die VOB definiert dafür verschiedene Fälle:
Mehr- oder Mindermengen (§ 2 Abs. 3)
Wenn tatsächlich benötigte Mengen vom ursprünglich kalkulierten Umfang abweichen, kann ein Nachtrag den Einheitspreis anpassen.
Wegfall von Leistungen (§ 2 Abs. 4)
Entfallen bestimmte Leistungen, kann der Auftragnehmer eine Vergütung erhalten, wenn er die Arbeiten bereits vorbereitet hat.
Geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5)
Ändert sich der Bauentwurf auf Wunsch des Auftraggebers, können neue Kosten entstehen, die durch einen Nachtrag geregelt werden.
Zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6)
Sind Aufgaben im ursprünglichen Bauvertrag nicht vorgesehen, müssen diese per Nachtrag vergütet werden, sofern sie zwingend erforderlich sind.
Preisausgleich bei Pauschalsummen (§ 2 Abs. 7)
Weicht der tatsächliche Leistungsumfang erheblich vom Vertrag ab, kann eine Anpassung des Pauschalpreises geboten sein.
Eigenmächtig ausgeführte Zusatzleistungen (§ 2 Abs. 8)
Für nicht beauftragte, aber notwendige Leistungen kann eine Vergütung anfallen, wenn der Auftraggeber sie im Nachhinein anerkennt.
Vergütung für Zeichnungen und Ähnliches (§ 2 Abs. 9)
Auch das Erstellen oder Prüfen von zusätzlichen Plänen und Berechnungen kann per Nachtrag abgerechnet werden, sofern diese Unterlagen nicht Teil des ursprünglichen Vertrags sind.
Wie hoch darf ein Nachtragsangebot sein?
Eine feste Obergrenze existiert nicht. Es muss jedoch transparent sein, warum zusätzliche Kosten anfallen, und sich inhaltlich an den tatsächlich entstandenen Mehraufwendungen orientieren. Häufig dient die ursprüngliche Urkalkulation des Bauvertrags als Referenz, um Mehr- oder Minderkosten nachvollziehbar zu belegen.
Nachtragsangebot erstellen: Schritt für Schritt
- Nachtrag ankündigen
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen. Dabei werden Gründe, Kosten und Zeitveränderungen benannt. - Nachtragsangebot erstellen
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Zusatzleistungen mit Kostenaufstellung und Nachtragsbegründung. - Unterlagen einreichen
Sämtliche relevanten Belege wie Pläne, Materiallisten und Kalkulationen werden hinzugefügt, damit der Auftraggeber eine fundierte Entscheidung treffen kann. - Nachtragsprüfung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber prüft die Notwendigkeit, Kostenangemessenheit und Dokumentation der Änderungen. - Verhandlungen
Falls Teile des Angebots unklar oder zu hoch erscheinen, wird nach einer Einigung gesucht. - Freigabe oder Ablehnung
Stimmt der Auftraggeber dem Angebot zu, wird der Nachtrag Bestandteil des Vertrags. Lehnt er ab, muss er die Gründe benennen oder der Auftragnehmer muss den Rechtsweg in Betracht ziehen.
Wie schreibt man ein Nachtragsangebot?
Ein wirksames Nachtragsangebot sollte klar strukturiert und leicht zu prüfen sein. Empfehlenswert sind:
- Übersichtliches Anschreiben
Erläuterung der Gründe und der Kalkulation. - Detaillierte Nachtragsbegründung
Warum sind die Arbeiten nötig, welche Umstände haben sich geändert? - Kalkulationsnachweis
Auflistung von Einheits- und Pauschalpreisen, basierend auf der ursprünglichen Kalkulation. - Nachtragsleistungsverzeichnis
Aufgliederung aller betroffenen Positionen, um die geforderten Änderungen nachvollziehbar darzustellen.
Wer prüft Nachträge?
Üblicherweise übernimmt der Auftraggeber oder dessen Projektleitung die Nachtragsprüfung. Bei sehr komplexen oder umstrittenen Fällen kann ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden, um eine objektive Bewertung sicherzustellen. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen, die VOB-Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Weiterführend: Wer die Baufortschritte genau dokumentieren will, dem sei eine Fotodokumentation auf der Baustelle empfohlen – z.B. per Bautagebuch App. So lassen sich Änderungen schnell nachweisen.
Ein Nachtrag ist erst möglich, wenn der ursprüngliche Bauvertrag bereits abgeschlossen wurde. Erst dann können Änderungen oder Ergänzungen rechtlich wirksam in den Vertrag integriert werden.
So wird ein Nachtrag zum Projekterfolg
Ein Nachtrag ist unverzichtbar, wenn Bauprojekte aufgrund neuer Anforderungen oder unvorhergesehener Umstände angepasst werden müssen. Das Nachtragsangebot dient dabei als Basis, um Kosten und Leistungen klar zu regeln. Durch eine strukturierte Vorgehensweise, eine präzise Kalkulation und transparente Kommunikation lassen sich Missverständnisse reduzieren. So bleiben alle Beteiligten auf dem gleichen Stand und können nötige Anpassungen erfolgreich umsetzen.
FAQ zum Nachtrag
Es gibt keine feste Obergrenze für Nachträge nach VOB. Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Kosten nachvollziehbar und mit der ursprünglichen Urkalkulation belegbar sind.
Ein Nachtrag kann gestellt werden, sobald zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich werden, die ursprünglich nicht vereinbart waren. Rechtlich wirksam ist das jedoch erst, wenn der Basis-Bauvertrag bereits abgeschlossen wurde.
Ein Nachtrag enthält eine klare Leistungsbeschreibung, eine nachvollziehbare Kostenkalkulation, die Gründe für die Änderungen sowie alle relevanten Dokumente wie Pläne oder Materiallisten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.