Leistungsphase 9 HOAI: Objektbetreuung
In der Leistungsphase 9 nach HOAI, der Objektbetreuung, übernimmt der Architekt oder Planer die Betreuung des Bauwerks über einen bestimmten Zeitraum nach der Fertigstellung. Diese finale der insgesamt 9 HOAI Leistungsphasen dient dazu, die Interessen des Bauherrn zu wahren, indem sichergestellt wird, dass das Bauwerk ordnungsgemäß genutzt und betrieben wird.
Zu den Aufgaben der Objektbetreuung gehören unter anderem die Begehung des Objekts zur Mängelfeststellung- und Mängelmanagement vor Ablauf der Verjährungsfristen, die fachliche Bewertung festgestellter Mängel sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Zusätzlich kann die Beratung des Bauherrn in Fragen der Wartung, Instandhaltung und möglichen Weiterentwicklungen des Bauwerks Bestandteil dieser Phase sein.
Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Grundleistungen der HOAI Leistungsphase 9
Fachliche Bewertung von Mängeln: Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen festgestellten Mängel, einschließlich notwendiger Begehungen, längstens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Abnahme der Leistung.
Objektbegehung zur Mängelfeststellung: Durchführung einer Begehung des Objekts zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen gegenüber den ausführenden Unternehmen.
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen: Unterstützung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt gestellt wurden.
Besondere Leistungen HOAI Leistungsphase 8
Die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI umfassen Aufgaben, die über die Grundleistungen hinausgehen:
Überwachen der Mängelbeseitigung: Kontrolle der Beseitigung festgestellter Mängel während der Verjährungsfrist.
Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation: Dokumentation des Gebäudebestands, die den aktuellen Zustand genau festhält.
Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen: Erstellen detaillierter Verzeichnisse der vorhandenen Ausrüstung und des Inventars.
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen: Ausarbeitung von Anweisungen zur regelmäßigen Wartung und Pflege des Objekts.
Erstellen eines Instandhaltungskonzepts: Entwicklung eines Konzepts für die langfristige Instandhaltung des Bauwerks.
Objektbeobachtung: Langfristige Überwachung des Bauwerks, um frühzeitig Probleme zu erkennen.
Objektverwaltung: Übernahme der Verwaltung des Bauwerks nach dessen Fertigstellung.
Baubegehungen nach Übergabe: Regelmäßige Begehungen des Objekts nach der Übergabe zur Überprüfung des Zustands.
Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten: Zusammenstellung der Planungs- und Kostendaten für zukünftige Referenzen oder Richtwerte.
Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Bezug auf das Bauwerk.
Honorarabrechnung Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Für die Honorarabrechnung der Leistungsphase 9 wird gemäß § 34 Abs. 3 HOAI ein Anteil von 2 % des Gesamthonorars für alle neun Leistungsphasen für die Objektbetreuung angesetzt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die mit der HOAI 2021 eingeführten Prozentsätze lediglich als Orientierung dienen, da ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 die Verbindlichkeit dieser Vorgaben aufgehoben hat.
Zur Unterstützung kann ein HOAI Rechner verwendet werden.