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Leistungsphase 1 nach HOAI: Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1: Definition

Die Leistungsphase 1 gemäß der HOAI ist die erste von insgesamt neun HOAI Leistungsphasen, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert sind. In dieser Phase, die als Grundlagenermittlung bezeichnet wird, werden die wesentlichen Grundlagen für ein Bauvorhaben ermittelt und festgelegt. Dieser Schritt ist von zentraler Bedeutung, da er die Grundlage für die anschließende Planung und Durchführung des Projekts bildet.

 

Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:

 

Leistungsphase LP1: Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase, der Grundlagenermittlung, geht es darum, die Anforderungen und Wünsche des Bauherrn genau zu erfassen.

Es werden zentrale Fragen geklärt, wie zum Beispiel: Wo und wann soll das Bauprojekt realisiert werden? Welches Grundstück eignet sich dafür? Welche Budgetvorgaben gibt es? Außerdem wird der grobe Ablauf des Bauprojekts besprochen und ein vorläufiger Zeitplan erstellt. Diese Phase bildet die Basis für alle weiteren Schritte und ist daher entscheidend für den Erfolg des Bauvorhabens.

 

Zusammengefasste Arbeitsschritte:

  • Klärung der Aufgabenstellung in enger Abstimmung mit dem Bauherrn
  • Beratung und Überblick über den möglichen Projektverlauf
  • Vorauswahl von Fachplanern
  • Erstellung eines Kostenrahmens für einen groben Überblick über die zu erwartenden Ausgaben

 

Inhalte der LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung

Abstimmung der Aufgabenstellung mit dem Bauherrn Eine gründliche Ermittlung und Überprüfung aller relevanten Faktoren ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Projekt reibungslos verläuft und keine unvorhergesehenen Hindernisse auftreten.

Die Grundlagenermittlung sollte idealerweise in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn erfolgen. Nach Abschluss der Leistungsphase 1 sollte die Aufgabenstellung für alle Beteiligten klar sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

  • Beratung und Ausblick auf den möglichen Projektverlauf
  • Standortanalyse und -überprüfung Ermittlung des Nutzungsbedarfs und der örtlichen Gegebenheiten
  • Einholung von Genehmigungen
  • Überprüfung von Bauvorschriften Durchführung von geologischen, hydrogeologischen und geotechnischen Untersuchungen
  • Koordination der Untersuchungsergebnisse und Einbindung in die weitere Planung
  • Festlegung eines Projektstarts und eines groben Ablaufs
  • Erstellung eines Bauzeitplans
  • Vorauswahl von Fachplanern

Durch die Vorauswahl geeigneter Fachplaner können die relevanten Anforderungen des Bauprojekts berücksichtigt und die optimalen Fachplaner für das Vorhaben ausgewählt werden.

Die Vorauswahl umfasst in der Regel eine detaillierte Analyse und Bewertung der Bewerber anhand verschiedener Kriterien wie fachlicher Kompetenz, Erfahrung und Fachwissen sowie Referenzen abgeschlossener Projekte. Im weiteren Verlauf ist der Architekt dafür verantwortlich, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu koordinieren.

 

Erstellung eines Kostenrahmens für einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten am Anfang eines jeden Bauprojektes stehen zentrale Fragen:

  • Was kann mit einem Budget von z.B. € 1.650.000,00 realisiert werden?
  • Wie viel würde es kosten, mein das Bauprojekt umzusetzen?

Die professionelle Beantwortung dieser Fragen ist von unschätzbarem Wert. Mit einer nachvollziehbaren Kostenübersicht können Architekten und Planer das Bauinteresse gezielt in wirtschaftliche Rahmenbedingungen lenken.

Ein Kostenrahmen, der die voraussichtlichen Kosten eines Projekts grob zusammenfasst, wird hierfür erstellt. Ein solcher Kostenrahmen kann beispielsweise einfach und ohne große Einarbeitung mit einer AVA-Software erstellt werden.

 

Wichtige Fragen, die in der Grundlagenermittlung nach HOAI geklärt werden sollten:

Passt die Zusammenarbeit mit dem Bauherrn?

Verfüge ich über die relevante Erfahrung für dieses Bauvorhaben?

Wann soll das Bauprojekt beginnen?

Wo soll das Bauvorhaben realisiert werden?

In welchem Zeitraum soll das Bauprojekt abgeschlossen sein?

Welchem Zweck soll das geplante Objekt dienen?

Was kann mit dem Budget von z.B. € 1.650.000,00 realisiert werden?

 

Zusammenfassung der Grundleistungen während der LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung:

a) Klärung der Aufgabenstellung auf Basis der Vorgaben oder Bedarfsplanung des Auftraggebers
b) Durchführung einer Ortsbesichtigung
c) Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d) Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl weiterer fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse

 

Besondere Leistungen in der LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung:

  • Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung
  • Erstellung eines Funktions- und Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirkung bei der Auswahl, Beschaffung und Übertragung von Grundstücken und Objekten
  • Beschaffung relevanter Unterlagen für das Bauvorhaben
  • Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfung der Umwelterheblichkeit und Umweltverträglichkeit
  • Durchführung von Machbarkeitsstudien
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellung der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Betreuung von Verfahren und Mitwirkung bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen

 

Vergütung der LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung:

Die Vergütung für die Leistungsphase 1 nach HOAI, die als Grundlagenermittlung bezeichnet wird, orientiert sich an einem Richtwert von 2% des Gesamthonorars. Seit der Einführung der HOAI 2021 sind diese Prozentsätze jedoch nicht mehr verbindlich, sondern dienen lediglich als Orientierungshilfe.

Diese Änderung erfolgte aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Die genaue Berechnung des Honorars kann individuell zwischen dem Architekten und dem Auftraggeber vereinbart werden.

Nachfolgende Planungsphasen nach Abschluss der Grundlagenermittlung
Jetzt kann die eigentliche Planung des Projekts beginnen. Darauf folgt die Leistungsphase 2 – die Vorplanung. In dieser Phase entsteht der erste konkrete Entwurf zur Umsetzung des Projekts, es werden Designvorschläge entwickelt und eine Kostenschätzung gemäß DIN 276 erstellt.

 

Die Rolle des Architekten bei der Grundlagenermittlung

Als verantwortlicher Architekt ist es Ihre Aufgabe, die Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn mit den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Besonders bei privaten Auftraggebern, die wenig Bauerfahrung haben, ist Ihre Rolle in dieser Phase von großer Bedeutung. Aber auch öffentliche Auftraggeber benötigen häufig umfassende Beratung.

Ihre Aufgabe ist es, eine fundierte Einschätzung des Bauvorhabens zu geben und gemeinsam mit dem Bauherrn die Anforderungen zu definieren. Wer hier sorgfältig vorgeht und keine unrealistischen Versprechungen macht, kann sich späteren Problemen und unnötigem Stress ersparen.

 

 Die Leistungsphasen der HOAI umfassen die wesentlichen Schritte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung über die Planung und Ausschreibung bis hin zur Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Es gibt insgesamt neun Leistungsphasen in der HOAI.

Leistungsphase 1, auch Grundlagenermittlung genannt, legt die Grundlagen für ein Bauprojekt fest, einschließlich Bauweise sowie grober Zeit- und Kostenrahmen.

Seit 2021 ist die HOAI nicht mehr verbindlich in Bezug auf das Preisrecht. Dies basiert auf einem EuGH-Urteil von 2019. Die Honorartafel dient nur noch als Richtlinie, und Honorare für Grundleistungen sind frei verhandelbar.

Leistungsphase 0 ist keine offizielle HOAI-Phase, sondern ein optionaler Schritt vor den neun Phasen, oft im Zusammenhang mit BIM. Sie umfasst die Klärung von Projektzielen oder erste Beratungen vor dem Projektstart.

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