VOB-Zahlungsziel: Wichtige Infos zu §16 VOB/B
Die größte Spannungsquelle zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern entsteht häufig bei der Frage des Zahlungszeitpunkts. Während Bauherren oft erst für vollständig fertiggestellte, einwandfreie Leistungen zahlen möchten, sorgt sich das ausführende Unternehmen bei längeren Projekten um seinen Cashflow. § 16 der VOB/B schafft hierfür klare Fristen und Vorgaben. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über das VOB-Zahlungsziel und die geltenden Regeln zu Abschlags- und Schlusszahlungen.
Kurzübersicht: Fristen beim VOB-Zahlungsziel
- Abschlagsrechnungen: Zahlung innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Rechnung
- Schlussrechnung: Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang (Standardfall) bzw. bis zu 60 Tage in Ausnahmefällen, sofern beide Seiten zustimmen
Abschlagszahlungen nach § 16 VOB/B
Gerade bei umfangreichen Bauvorhaben ist es üblich, während der Bauzeit Teilzahlungen zu leisten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine Aufstellung oder Rechnung einreichen, die dem Auftraggeber die Prüfung bereits erbrachter Leistungen ermöglicht. Abschlagszahlungen dienen nicht als Teilabnahme, sondern helfen, die Liquidität des Auftragnehmers zu sichern.
Häufigkeit der Zahlungen
Im Bauvertrag können regelmäßige, kurze Zeitabstände vereinbart sein oder konkrete Termine. Nach der Schlussrechnung erlöschen alle Ansprüche auf Abschlagszahlungen automatisch.Höhe der Abschlagszahlung
Als Richtwert gilt der Wertzuwachs für den Auftraggeber, zum Beispiel bereits eingebaute oder eigens beschaffte Bauteile. Sofern diese Teile in das Eigentum des Auftraggebers übergehen oder mittels Sicherheit hinterlegt werden, fallen sie in die Abrechnung.Gegenforderungen & Einbehalte
Ist der Auftraggeber zur Zurückhaltung eines Teils des Rechnungsbetrags berechtigt (z. B. bei Sicherheitseinbehalten, Baustrom- oder -wasservereinbarungen), darf er den entsprechenden Betrag abziehen.
Zahlungsfrist: 21 Tage ab Eingang der Abschlagsrechnung oder prüfbaren Aufstellung. Nach Ablauf der Frist kann bereits ein Zahlungsverzug eintreten.
Wichtig: Abschlagszahlungen sind kein Zeichen für eine Abnahme – sie dienen lediglich der Finanzierungssicherheit, bis alle Arbeiten mängelfrei abgenommen werden.
Vorauszahlung
Neben Abschlagszahlungen können beide Parteien auch Vorauszahlungen vereinbaren, die bereits vor Abschluss bestimmter Arbeiten gezahlt werden. Häufig wird dazu eine Sicherheit verlangt, beispielsweise eine Bürgschaft, um das finanzielle Risiko zu minimieren. Vorauszahlungen werden in der Regel mit 3 % über dem Basiszinssatz verzinst und beim nächsten Zahlungstermin, der dieselben Leistungen betrifft, angerechnet.
Schlusszahlung nach § 16 VOB/B
Die Schlusszahlung ist besonders relevant, da nach ihrer Begleichung keine weiteren Forderungen gestellt werden können. Deshalb sollten sowohl das Erstellen als auch die Prüfung der Schlussrechnung sehr sorgfältig erfolgen.
Fälligkeit & Prüfungsfrist
Nach § 16 VOB/B ist die Schlusszahlung „alsbald nach Prüfung“ fällig. In der Regel beträgt das VOB-Zahlungsziel 30 Tage, bei komplizierten Rechnungen und Einverständnis beider Parteien kann dies auf 60 Tage verlängert werden.
Mitteilung des Auftraggebers
Sobald der Auftraggeber die Schlusszahlung überwiesen hat, informiert er den Auftragnehmer schriftlich darüber. Hat er mit vorherigen Zahlungen bereits alles beglichen, genügt eine kurze Mitteilung, dass keine weitere Zahlung mehr erfolgt.
Vorbehalt bei Unstimmigkeiten
Nach Erhalt der Information zur Schlusszahlung bleiben dem Auftragnehmer 28 Tage Zeit, um Forderungen vorzubringen, die bislang nicht beglichen wurden. Ein solcher Vorbehalt muss konkret begründet und innerhalb weiterer 28 Tage in Form einer prüfbaren Rechnung dargelegt werden. Offene Forderungen, die nicht in diesem Zeitraum angemeldet werden, sind in der Regel ausgeschlossen.
Laut VOB kann die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung auf bis zu 60 Tage verlängert werden, wenn dies sachlich begründet ist und beide Seiten zustimmen.
Zahlungsverzug: Was passiert, wenn der Auftraggeber nicht zahlt?
Verzugszinsen
Spätestens 30 (bzw. 60) Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber in Verzug, sofern keine berechtigten Gründe vorliegen. Es können Verzugszinsen von 9 % über dem Basiszinssatz anfallen (siehe § 288 BGB).
Einstellung der Arbeiten
Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, darf der Auftragnehmer seine Leistungen vorübergehend einstellen. Das kann den Projektablauf erheblich verzögern und weitere Kosten verursachen.
Direktausgleich mit Subunternehmern
Nach § 16 Abs. 6 VOB/B kann der Auftraggeber Zahlungen an Subunternehmer direkt leisten, wenn diese die Arbeit aufgrund ausgebliebener Zahlungen verweigern und ein reibungsloser Baufortschritt andernfalls gefährdet wäre.
Weitere Informationen zur Thematik und zum Vorgehen bei Zahlungsverzug finden Sie gegebenenfalls in unserem Artikel über die Inverzugsetzung, sofern diese Schritte juristisch relevant werden sollten.
Mehr Projekte, mehr Deadlines: So behalten Sie den Überblick
Wenn mehrere Bauvorhaben parallel laufen, wird es schnell unübersichtlich – insbesondere mit Blick auf Zahlungsziele nach VOB. Hier helfen digitale Lösungen wie pro-Conto oder pro-Plan, die sowohl Termine als auch Zahlungen zentral organisieren.
So stellen Sie sicher, dass Fälligkeiten für Abschlags- und Schlussrechnungen nicht übersehen werden und alle Beteiligten im Projekt rechtzeitig informiert sind. Gleichzeitig behalten Sie dank übersichtlicher Planungsfunktionen den Bauablauf im Blick, ohne unterschiedliche Tools bedienen zu müssen.
Rechtzeitig zahlen und ordentlich abrechnen
§ 16 VOB/B schafft klare Strukturen für Abschlags- und Schlusszahlungen, damit sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ihre Interessen wahren können. Während Bauherren sicherstellen möchten, dass nur für ordnungsgemäße Leistungen bezahlt wird, brauchen Baufirmen eine kontinuierliche Liquidität, um das Projekt nicht zu gefährden. Wer die genannten Fristen, Abläufe und Formalitäten beachtet, kann Ärger über Zahlungsverzug oder verspätete Zahlungen vermeiden und für einen reibungslosen Projektdurchlauf sorgen.
Ob es um die Bauabnahme VOB geht, die Inverzugsetzung bei unberechtigten Zahlungsverzögerungen oder andere VOB-Themen: Wer rechtzeitig die passenden Schritte einleitet und eine zuverlässige Dokumentation pflegt, sorgt für kalkulierbare Kosten, weniger Streit und mehr Projektsicherheit.
Häufig gestellte Fragen zum VOB-Zahlungsziel
In der Regel 30 Tage nach Eingang der prüfbaren Schlussrechnung. Bei komplexen Bauprojekten, die eine längere Prüfzeit beanspruchen, kann das Zahlungsziel auf höchstens 60 Tage ausgeweitet werden, sofern beide Seiten einverstanden sind.
Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 21 Tagen zu zahlen, nachdem eine prüfbare Aufstellung eingegangen ist. Anschließend kann nach weiteren 9 Tagen (also ab Tag 30) automatisch Verzug eintreten.
Der Auftragnehmer kann Verzugszinsen geltend machen und gegebenenfalls die Baustelle vorübergehend ruhen lassen, bis der ausstehende Betrag beglichen wurde. Bei anhaltender Nichtzahlung kann sich die Projektdauer erheblich verlängern oder sogar scheitern.
Nein. Abschlagszahlungen sind ausschließlich finanzielle Zwischenbilanzen und begründen weder eine Teilabnahme noch übernehmen sie die Haftung für Mängel.
Sobald der Auftraggeber die Schlusszahlung anzeigt, hat der Auftragnehmer 28 Tage Zeit, eventuelle Vorbehalte anzumelden und nochmals 28 Tage, um sie zu untermauern. Andernfalls sind spätere Forderungen in der Regel nicht mehr durchsetzbar.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.