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Nebenleistungen nach VOB

Ein Überblick für Architekten und Auftragnehmer:

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) unterscheidet bei Bauverträgen zwischen verschiedenen Arten von Leistungen. Wer Projekte sicher zum Erfolg führen möchte, sollte genau verstehen, was Nebenleistungen sind und inwiefern sie sich von Haupt- und Sonderleistungen abgrenzen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Nebenleistungen bereits in den Hauptleistungen inbegriffen sind und wie sie kalkuliert werden.

Was sind Nebenleistungen nach VOB?

Bei der Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen wird grundsätzlich zwischen Grund- bzw. Hauptleistungen, Sonderleistungen und Nebenleistungen unterschieden.

Während Grundleistungen detailliert beschrieben und Sonderleistungen zusätzlich vereinbart werden müssen, sind Nebenleistungen fester Bestandteil der jeweiligen Hauptleistungen und werden nicht gesondert vergütet.

Die VOB Teil A (§ 9 Nr. 13) legt fest, dass Auftragnehmer Nebenleistungen in den Einheitspreis der Hauptleistung einkalkulieren müssen. Dies betrifft beispielsweise das Einrichten und Räumen der Baustelle, das Entsorgen von Abfällen sowie den Schutz gegen normale Witterungseinflüsse. In den „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen“ (ATV) der DIN 18299 ff. werden sowohl allgemeine als auch gewerkspezifische Nebenleistungen aufgeführt.

 

Lesetipp: Wer mehr über rechtliche Regelungen und Abläufe bei Bauverträgen nach VOB erfahren möchte, findet weitere Informationen in unserem Beitrag: VOB/B

Was zählt zu Nebenleistungen nach VOB?

Nebenleistungen sind untrennbar mit der Hauptleistung verbunden. Sie fallen bei Bauprojekten automatisch an und müssen daher nicht separat aufgeführt werden. Typische Beispiele sind:

  • Baustelleneinrichtung: Auf- und Abbau von Gerätschaften sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung
  • Beförderung: Transport von Baustoffen, Bauteilen und Betriebsstoffen zur Verwendungsstelle
  • Schutzmaßnahmen: Einfache Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sowie das Beseitigen von normalem Niederschlagswasser
  • Reinigung: Entfernen von Abfällen und Verunreinigungen, die aus den eigenen Arbeiten resultieren

 

In der DIN 18299, Abschnitt 4.1, sind allgemeine Nebenleistungen aufgeführt. Für spezielle Gewerke liefern die entsprechenden Normen (z. B. DIN 18300 ff.) weitere Details.

Bei Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten gemäß ATV DIN 18338 werden zum Beispiel bestimmte Rüst- und Reinigungsarbeiten als Nebenleistung klassifiziert.

Nebenleistungen vs. besondere Leistungen

Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Nebenleistungen automatisch in der Hauptleistung enthalten sind und nicht extra vergütet werden. Im Leistungsverzeichnis tauchen sie in der Regel gar nicht als eigener Posten auf, gehören aber trotzdem zum vertraglichen Leistungsumfang.

Besondere Leistungen hingegen müssen konkret benannt und beschrieben werden, damit sie rechtlich Bestand haben. Sie umfassen zusätzliche Aufgaben wie besondere Schutzmaßnahmen (z. B. in kontaminierten Bereichen) oder die Koordination anderer Gewerke. Da diese Leistungen über das übliche Maß der Hauptleistung hinausgehen, bedürfen sie einer eigenen Vereinbarung im Bauvertrag.

 

Kalkulation und Vergütung von Nebenleistungen

Obwohl Nebenleistungen nicht gesondert abgerechnet werden, fließen sie in die Kalkulation der Einheitspreise mit ein. Auftragnehmer müssen diese Posten daher von Anfang an in der Preisfindung berücksichtigen. Laut VOB Teil B (Paragraph 2 Nr. 1) werden sämtliche Leistungen, die aus der Leistungsbeschreibung und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen hervorgehen, durch die vereinbarten Preise abgegolten.

In den ATV (Abschnitt 0.4.1 der DIN 18299) wird weiter klargestellt, dass Nebenleistungen nur dann einzeln aufgeführt werden, wenn sie ausnahmsweise separat vergütet werden sollen. Grundsätzlich gelten sie jedoch als „nicht gesondert vergütet“. Umso wichtiger ist es, sie korrekt in die Gesamtleistung einzupreisen.

 

Fazit: Nebenleistungen frühzeitig berücksichtigen

Nebenleistungen nach VOB sind essenzielle Bestandteile eines Bauprojekts und sollten von Beginn an korrekt in die Preise einfließen. Sie gehören automatisch zum Leistungsumfang, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis stehen. Wer sich frühzeitig über die VOB-Bestimmungen informiert und die Nebenleistungen eindeutig festlegt, vermeidet Missverständnisse und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

 

Weiterführende Informationen: Erfahren Sie mehr über weitere Aspekte rund um Bauverträge nach VOB und die Abwicklung von Bauprojekten, zum Beispiel in unserem Beitrag über die Bauabnahme VOB. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und behalten sämtliche Prozesse im Blick.

FAQ zu Nebenleistungen

Nebenleistungen sind Leistungen, die automatisch in der Hauptleistung enthalten sind und nicht gesondert vergütet werden. Sie werden in der Regel in den Einheitspreis einkalkuliert und gelten damit als Bestandteil des Bauvertrags.

Typische Nebenleistungen sind das Einrichten und Räumen der Baustelle, das Beseitigen von Abfällen und das Vorhalten von Werkzeugen. Auch einfache Schutzmaßnahmen gegen Witterung gehören häufig dazu.

Besondere Leistungen sind Aufgaben, die über den üblichen Leistungsumfang hinausgehen und daher gesondert vereinbart werden müssen. Beispiele sind zusätzliche Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen oder die Koordination anderer Gewerke.

Nebenleistungen werden nicht gesondert bezahlt, sondern sind in der Hauptleistung enthalten. Auftragnehmer kalkulieren sie von Anfang an in den Einheitspreis ein, wodurch sie automatisch Teil der Gesamtvergütung sind.

Laufende Nebenleistungen sind Arbeiten, die während der gesamten Bauzeit regelmäßig anfallen, wie etwa das Sauberhalten der Baustelle oder das kontinuierliche Vorhalten von Geräten. Sie fließen ebenfalls in die Hauptleistung ein und werden nicht separat abgerechnet.

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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