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Fertigstellungsanzeige nach VOB

Die Bautätigkeiten neigen sich dem Ende zu und die Bauabnahme steht kurz bevor? Dann sind Sie als Unternehmer nicht mehr weit davon entfernt, Ihr Bauprojekt erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Es gibt jedoch noch ein wichtiges Dokument, das Ihren Projekterfolg schriftlich belegt: die Fertigstellungsanzeige. 

In diesem Artikel erfahren Sie alle notwendigen Details zum Thema Fertigstellungsanzeige und worauf Sie besonders achten sollten.

Was ist die Fertigstellungsanzeige?

Eine Fertigstellungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, um das Ende der vereinbarten Leistungen offiziell zu bestätigen. Der Auftragnehmer — beispielsweise ein Bauunternehmen — weist damit nach, dass er seine vertraglich festgelegten Arbeiten komplett abgeschlossen hat.

In § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird dieses Vorgehen für Bauverträge, die nach VOB geschlossen wurden, rechtlich geregelt. Zwar ist eine schriftliche Meldung nicht in jedem Fall Pflicht. Wenn der Auftraggeber durch sein Handeln (z. B. durch die Nutzung des Objekts) eindeutig signalisiert, dass die Leistungen erbracht sind, kann eine schriftliche Anzeige ausnahmsweise entfallen. Trotzdem wird in der Praxis in aller Regel ein unterschriebenes Dokument erstellt und an den Bauherrn übergeben. Die Fertigstellungsmeldung erfolgt noch vor der eigentlichen Bauabnahme.

Eine klare schriftliche Fertigstellungsanzeige beugt möglichen Änderungswünschen oder zusätzlichen Leistungsansprüchen vor, die nach der Bauabnahme entstehen könnten. Gleichzeitig sichert sich der Auftragnehmer dahingehend ab, dass keine weiteren Forderungen rechtlich gegen ihn geltend gemacht werden, die unter Umständen sogar gerichtlich verfolgt werden könnten. Darüber hinaus schützt er sich vor unbeabsichtigten Gefälligkeitsleistungen, die schnell zu Mehraufwand führen können.

Gerade bei umfangreicheren Verträgen, die auf Basis der VOB geschlossen werden, ist die schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung bereits fester Bestandteil des üblichen Ablaufs.

Lesetipp: Wenn Sie mehr über mögliche Konfliktsituationen oder Verfahren zur rechtssicheren Dokumentation wissen möchten, werfen Sie einen Blick auf diesen Beitrag zum Thema Zustandsfeststellung. Gerade zum Ende eines Bauprojekts kann es hilfreich sein, den aktuellen Zustand genau festzuhalten.

 

Wer erstellt die Fertigstellungsanzeige?

Das Dokument wird vom Auftragnehmer ausgestellt, in der Regel also vom Bauunternehmen, das die Arbeiten ausführt. Ob der Bauleiter oder ein anderes Teammitglied für die Aufsetzung verantwortlich ist, spielt dabei keine große Rolle.

Wichtig ist lediglich, dass die Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und die Person, die die Fertigstellungsanzeige unterzeichnet, dazu auch bevollmächtigt ist.

 

Was kostet eine Fertigstellungsanzeige?

Für den Bauherren entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren, wenn die Fertigstellungsanzeige erstellt und übergeben wird. Der damit verbundene Aufwand ist üblicherweise im Leistungs- oder Produktpreis eingerechnet und wird als Teil der bürokratischen Abläufe betrachtet.

 

Wann wird die Fertigstellungsanzeige übergeben?

Diese Mitteilung wird übergeben, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Das bedeutet: Wenn der Auftragnehmer davon ausgeht, seinen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erfüllt zu haben. Anschließend erfolgt noch die formelle Bauabnahme, die wiederum auf unterschiedlichen Wegen stattfinden kann.

 

Was geschieht nach der Fertigstellungsmeldung?

Sobald die Anzeige über die Fertigstellung ausgestellt wurde, folgt die Abnahme der erbrachten Arbeiten. Verlangt der Auftraggeber keine formale Abnahme, gilt die Leistung gemäß § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen – in diesem Fall spricht man von einer fiktiven Abnahme.

 

Weiterführende Informationen  zum Abnahmeprozess können Sie hier finden: Bauabnahme VOB

 

Hinweis: Falls nach der Bauabnahme Mängel festgestellt werden, hilft Ihnen möglicherweise dieser Artikel weiter: Mängelbeseitigung. Er fasst zusammen, wie Mängel ordentlich kommuniziert und zeitnah behoben werden können.

 

Wann ist eine Baumaßnahme offiziell beendet?

Ein Bauvorhaben gilt als abgeschlossen, wenn das betreffende Gebäude planmäßig genutzt werden kann. Bei einem Wohnhaus bedeutet das zum Beispiel, dass die Wohnungen für die neuen Mieter bezugsfertig sind und alle wesentlichen Arbeiten erledigt wurden.

Inhalt und Aufbau der Fertigstellungsanzeige

Viele Bauunternehmen empfinden ein zusätzliches Dokument am Ende des Bauprojekts als lästig, zumal es ohnehin schon viele Unterlagen gibt. Allerdings lässt sich die Fertigstellungsanzeige schnell und übersichtlich aufsetzen – keine Sorge, der Aufwand hält sich in Grenzen.

 

Das gehört in eine Baufertigstellungsanzeige

Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint, sind nur wenige Kernangaben nötig. Mit den folgenden Stichpunkten haben Sie eine praktische Checkliste, die das Zusammenstellen der Daten erleichtert:

Diese Punkte haben Sie in der Regel problemlos zur Hand. Achten Sie darauf, sämtliche Daten korrekt anzugeben, damit die Informationen später eindeutig zugeordnet werden können.

Die richtige Form der Fertigstellungsanzeige

Eine Fertigstellungsanzeige auf DIN-A4-Papier reicht vollkommen aus. Wichtig ist, dass alle projektrelevanten Angaben enthalten sind und dass das Dokument in strukturierter Form vorliegt. Bei Verträgen nach VOB benötigen Sie zudem die Anschriften beider Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer), eine Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und die Nennung der Bauvertragsnummer.

Vermerken Sie auch das Datum des Bauvertrags und das Datum der Fertigstellung, damit sich nachvollziehen lässt, wann genau das Projekt abgeschlossen wurde. Zum Abschluss sollten Sie Ort und aktuelles Datum ergänzen und das Schreiben signieren.

Ob die Unterschrift digital oder handschriftlich erfolgt, bleibt meist Ihnen überlassen. Wichtig ist jedoch, dass das Dokument anschließend als PDF abgespeichert wird, damit es nicht unbefugt verändert werden kann. Nur so ist die Rechtssicherheit im Ernstfall gewährleistet.

Warum sich die schriftliche Fertigstellungsanzeige lohnt

Obwohl sie nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben ist, bietet die schriftliche Fertigstellungsanzeige zahlreiche Vorteile. Sie schafft Klarheit und Rechtssicherheit, schützt vor ungewollten Mehrleistungen und vereinfacht die Abwicklung der abschließenden Bauabnahme. Gerade für größere Projekte oder Verträge, die unter die VOB fallen, gehört dieses Dokument ohnehin zum professionellen Standard.

 

Sparen Sie nicht an einem kurzen Schreiben am Ende der Bauphase – die Fertigstellungsanzeige ist ein wichtiger Schritt, um Ihr Bauprojekt formal und reibungslos abzuschließen.

FAQ zur Fertigstellungsanzeige

Die Fertigstellungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber, die das Ende der vereinbarten Bauleistungen offiziell bestätigt. Damit schafft sie Klarheit über den Leistungsumfang und bildet die Grundlage für die anschließende Bauabnahme.

In der Regel stellt der Auftragnehmer – also das ausführende Bauunternehmen – die Fertigstellungsmeldung aus. Es ist entscheidend, dass eine bevollmächtigte Person das Dokument unterzeichnet, um die Zuständigkeiten eindeutig zu klären.

Fertigstellungsmeldungen sind formale Mitteilungen an den Auftraggeber, dass alle vertraglich vereinbarten Arbeiten abgeschlossen sind. Sie dienen als Nachweis für die Erfüllung der Leistung und leiten oft die Bauabnahme ein.

Nach der Baufertigstellungsanzeige findet üblicherweise die Abnahme statt, bei der der Auftraggeber die Leistungen prüft und offiziell akzeptiert. Erfolgt diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist, kann eine fiktive Abnahme greifen und die Gewährleistungsfrist beginnen.

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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