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Freihändige Vergabe: Infos zur VOB Vergabe

Die freihändige Vergabe ist eine entscheidende Methode im deutschen Beschaffungswesen, die es Auftraggebern ermöglicht, Bauverträge unter bestimmten Bedingungen ohne öffentliche Ausschreibung zu vergeben. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Aspekte der freihändigen Vergabe im Rahmen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) beleuchten. Zudem werden wir die Anwendung der freihändigen Vergabe unter den Unterschwellenvergabeordnungen (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) erläutern und auf die Rolle von Ausschreibungen und der elektronischen Vergabe (eVergabe) eingehen.

 

Was ist die Freihändige Vergabe?

Die freihändige Vergabe ist ein Verfahren, bei dem ein Auftraggeber einen oder mehrere Bieter direkt anfragt und verhandelt, ohne ein formelles Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Diese Methode kann für bestimmte Aufträge von Vorteil sein, vor allem wenn die Zeit drängt oder die Auftragssumme unter einem festgelegten Betrag liegt.

 

Anwendung in der Bauindustrie

Dieses Verfahren wird häufig in der Bauindustrie eingesetzt, um effektiv und schnell zu agieren. Bei der freihändigen Vergabe spielt Vertrauen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine wesentliche Rolle, da oft bereits bestehende Beziehungen das Verfahren beeinflussen.

 

Vorteile der Freihändigen Vergabe für Auftraggeber

Die freihändige Vergabe bietet mehrere Vorteile für Auftraggeber:

Diese Vorteile können entscheidend sein, insbesondere in Situationen, in denen Zeit und Qualität oberste Priorität haben. Darüber hinaus ermöglicht die freihändige Vergabe den Auftraggebern, spezifische Anforderungen und Wünsche direkt zu kommunizieren, was oft zu maßgeschneiderten Lösungen führt. Diese individuelle Herangehensweise kann nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Zufriedenheit der Stakeholder erhöhen, da die Ergebnisse besser auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der freihändigen Vergabe ist die Möglichkeit, innovative Ansätze und kreative Lösungen zu fördern. Wenn Auftraggeber mit ausgewählten Anbietern zusammenarbeiten, können sie oft von deren Fachwissen und neuen Ideen profitieren, die in einem standardisierten Ausschreibungsverfahren möglicherweise nicht zur Geltung kommen würden. Diese Art der Zusammenarbeit kann zu langfristigen Partnerschaften führen, die über den einzelnen Auftrag hinausgehen und somit auch zukünftige Projekte bereichern.

 

Kritische Perspektiven

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die die freihändige Vergabe als potenziell problematisch ansehen. Die mangelnde Transparenz und die Möglichkeit von Interessenkonflikten können zu einer ungleichen Behandlung von Bietern führen. Um diesen Bedenken entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass Auftraggeber klare Kriterien für die Auswahl der Bieter festlegen und dokumentieren, um sicherzustellen, dass der Prozess fair und nachvollziehbar bleibt. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen in das Verfahren zu stärken und die Qualität der erbrachten Leistungen zu sichern.

 

Rechtliche Grundlagen der VOB Vergabe

Die rechtlichen Grundlagen der freihändigen Vergabe sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) verankert. Die VOB regelt die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Bauaufträgen und stellt sicher, dass Transparenz und Fairness im Beschaffungsprozess gewahrt werden.

Gemäß § 109 VOB/A ist die freihändige Vergabe zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Vorschrift definiert die Bedingungen, unter denen Auftraggeber von der Verpflichtung zu einer öffentlichen Ausschreibung absehen können. Die wesentlichen Voraussetzungen nach § 109 VOB/A sind:

 

  • Dringlichkeit: Wenn das Bauvorhaben aufgrund besonderer Umstände schnell umgesetzt werden muss, beispielsweise bei Notfällen oder unvorhergesehenen Ereignissen, die eine rasche Reaktion erfordern.
  • Auftragswert: Wenn der Auftragswert unter den festgelegten Schwellenwerten liegt. Diese Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst und orientieren sich an den EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Aktuell liegen die Schwellenwerte für Bauleistungen bei 5.350.000 Euro (für große Bauaufträge) und 750.000 Euro (für kleinere Bauaufträge).
  • Spezielle Anforderungen: Wenn nur wenige Unternehmen die notwendigen Qualifikationen oder Spezialisierungen für das Projekt besitzen. Dies kann der Fall sein, wenn spezifisches Fachwissen oder besondere technische Fähigkeiten erforderlich sind, die nicht breit verfügbar sind.
  • § 111 VOB/A (Ausnahmen): Dieser Paragraph definiert zusätzliche Ausnahmetatbestände, unter denen eine freihändige Vergabe zulässig ist, beispielsweise bei ausschließlichen Rechtsinhabern oder wenn nur ein Anbieter die Leistungen erbringen kann.
  • § 110 VOB/A (Eignungskriterien): Bevor eine freihändige Vergabe durchgeführt wird, müssen die Eignung der Bieter geprüft werden. Dies umfasst die Überprüfung von Referenzen, finanzieller Stabilität und fachlicher Qualifikation, um sicherzustellen, dass nur geeignete Unternehmen an dem Verfahren teilnehmen.
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Differenzierung der Vergabeverfahren

Ein zentraler Aspekt der VOB ist die Differenzierung zwischen verschiedenen Vergabeverfahren, die je nach Auftragsvolumen und Komplexität des Bauvorhabens zur Anwendung kommen. Bei der freihändigen Vergabe handelt es sich um ein Verfahren, das in der Regel für kleinere Aufträge oder in dringenden Fällen genutzt wird.

Hierbei ist es wichtig, dass die Auftraggeber die Vergabeentscheidung nachvollziehbar dokumentieren, um im Falle von Nachfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen eine klare Grundlage zu haben.

 

Prüfung der Bieter-Eignung

Zusätzlich sieht die VOB vor, dass Auftraggeber bei der Vergabe von Bauaufträgen auch die Eignung der Bieter prüfen müssen. Dies umfasst die Überprüfung von Referenzen, finanzieller Stabilität und fachlicher Qualifikation. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der öffentlichen Mittel, sondern auch der Sicherstellung, dass die Bauleistungen von qualifizierten und zuverlässigen Unternehmen erbracht werden.

Ein transparenter und fairer Vergabeprozess fördert zudem das Vertrauen in öffentliche Aufträge und trägt zur Schaffung eines gesunden Wettbewerbsumfelds bei.

 

Freihändige Vergabe unter der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Neben der VOB/A spielt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eine wichtige Rolle bei der freihändigen Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. In der UVgO wird die freihändige Vergabe als „Verhandlungsvergabe“ bezeichnet und ist in den §§ 8 Abs. 1 und 4 sowie § 12 UVgO geregelt.

Gemäß § 8 UVgO ist die Verhandlungsvergabe zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese umfassen unter anderem:

  • Konzeptionelle oder innovative Lösungen: Wenn der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst, die eine Verhandlungsphase erfordern.
  • Komplexität und Risiken: Wenn der Auftrag aufgrund seiner Art, Komplexität oder der damit verbundenen rechtlichen oder finanziellen Risiken nicht ohne Verhandlungen vergeben werden kann.
  • Unklare Leistungsbeschreibung: Wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können.
  • Wirtschaftliches Ergebnis: Wenn eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht.
  • Spezifische Anforderungen: Wenn die Bedürfnisse des Auftraggebers nicht ohne Anpassung bereits verfügbarer Lösungen erfüllt werden können.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 UVgO kann der Auftraggeber eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber mehrere, grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme an Verhandlungen auf (§ 12 Abs. 2 UVgO).

 

Freihändige Vergabe unter der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) regelt die freihändige Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A, Abschnitt 1 ist die freihändige Vergabe zulässig, wenn bestimmte Anwendungsfälle vorliegen, darunter:

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Ausschreibungen und eVergabe beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online – das Deutsche Ausschreibungsblatt veröffentlicht aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen. Durch die Nutzung der eVergabe können Auftraggeber den Vergabeprozess effizienter gestalten und die Teilnahme für Bieter erleichtern.

 

Typische Anwendungsfälle der Freihändigen Vergabe

Die freihändige Vergabe findet in verschiedenen Szenarien Anwendung. Dazu gehören unter anderem:

  • Renovierungsarbeiten in bestehenden Gebäuden, wo Zeitdruck herrscht.
  • Projekte mit geringem Auftragswert, die unter den Schwellenwerten liegen.
  • Notfallreparaturen, die schnell durchgeführt werden müssen, etwa nach Naturkatastrophen.
  • Dienstleistungen für öffentliche Veranstaltungen, wie Stadtfeste oder Märkte, wo oft kurzfristig Anbieter benötigt werden.
  • IT-Branche: Entwicklung von Softwarelösungen oder Bereitstellung von IT-Dienstleistungen, bei denen spezifische Anforderungen eine enge Zusammenarbeit mit bekannten Anbietern erfordern.

Diese Beispiele zeigen, dass die freihändige Vergabe eine praktische Lösung für eine Vielzahl von Situationen sein kann. Besonders in dringenden Projekten oder bei spezialisierten Dienstleistungen bietet sie Flexibilität und Schnelligkeit.

Unterschiede zur Öffentlichen Ausschreibung

Im Gegensatz zur öffentlichen Ausschreibung, bei der ein offenes Bieterverfahren mit vielen Teilnehmern durchgeführt wird, ist die freihändige Vergabe ein deutlich geschlossenes Verfahren. Während die öffentliche Ausschreibung transparenter ist und Wettbewerb fördert, bieten die freihändigen Vergabeverfahren mehr Kontrolle und Geschwindigkeit für Auftraggeber. Diese Effizienz ist besonders vorteilhaft für kleinere Projekte oder dringende Aufträge, bei denen eine schnelle Umsetzung erforderlich ist. Auftraggeber können gezielt Unternehmen auswählen, die bereits über die notwendige Expertise und Erfahrung verfügen, was oft zu einer höheren Qualität der erbrachten Leistungen führt.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Dokumentationspflicht. Bei der freihändigen Vergabe muss weniger umfangreiche Dokumentation erstellt werden, während bei öffentlichen Ausschreibungen umfangreiche Nachweise erforderlich sind. Dies bedeutet, dass Auftraggeber bei der freihändigen Vergabe nicht nur Zeit sparen, sondern auch Ressourcen effizienter nutzen können. Zudem ermöglicht die reduzierte Dokumentationslast eine flexiblere Handhabung von Änderungen oder Anpassungen im Projektverlauf, was in dynamischen Geschäftsfeldern von großem Vorteil sein kann. 

 

 

Die Rolle der Vergabestelle im Vergabeprozess

Die Vergabestelle spielt eine zentrale Rolle im Vergabeprozess, auch bei der freihändigen Vergabe. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und der Prozess transparent sowie nachvollziehbar ist.

 

Aufgaben der Vergabestelle

Häufige Fehler bei der Freihändigen Vergabe vermeiden

Bei der freihändigen Vergabe können einige häufige Fehler auftreten, die es zu vermeiden gilt:

  • Nichtbeachtung der Schwellenwerte kann zu rechtlichen Problemen führen.
  • Unzureichende Dokumentation des Vergabeprozesses kann die Nachvollziehbarkeit beeinträchtigen.
  • Mangelnde Transparenz gegenüber anderen Interessierten kann zu Vorwürfen der Bevorzugung führen.
 

Um diese Fehler zu vermeiden, sollten Auftraggeber klare Richtlinien und Verfahren festlegen und diese konsequent befolgen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung der Mitarbeiter, die in den Vergabeprozess involviert sind. Oftmals sind es mangelnde Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu Fehlern führen. Durch regelmäßige Schulungen und Workshops können die Beteiligten für die Thematik sensibilisiert werden und lernen, wie sie die Vergabeprozesse effizient und rechtssicher gestalten können. Zudem sollte ein internes Kontrollsystem implementiert werden, das sicherstellt, dass alle Schritte des Vergabeverfahrens dokumentiert und überprüft werden.

Ein weiterer Fehler, der häufig auftritt, ist die unzureichende Berücksichtigung von Alternativen. Auftraggeber neigen manchmal dazu, sich auf einen einzigen Anbieter zu konzentrieren, ohne andere Optionen zu prüfen. Dies kann nicht nur zu einer suboptimalen Auswahl führen, sondern auch den Eindruck erwecken, dass der Prozess nicht fair oder offen war.

Daher ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und diese sorgfältig zu vergleichen, um die beste Lösung für das Projekt zu finden. Eine solche Vorgehensweise fördert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern stärkt auch das Vertrauen in den Vergabeprozess.

 

Fristen und Anforderungen bei der Vergabe

Erfolgreiche freihändige Vergaben erfordern die Einhaltung bestimmter Fristen und Anforderungen. Diese betreffen nicht nur die Dauer der Angebotsabgabe, sondern auch die Zeit zur Prüfung der Angebote und zur Bekanntgabe des Auftragnehmers.

Eine präzise Einhaltung dieser Fristen sorgt dafür, dass der Vergabeprozess reibungslos verläuft und rechtliche Risiken minimiert werden. Die Auftraggeber sollten sich ebenfalls über spezifische Anforderungen informieren, die für ihren speziellen Fall gelten können. Typische Fristen und Anforderungen können je nach Projektumfang und Dringlichkeit variieren, weshalb eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Vorbereitung unerlässlich sind.

 

Vorgehen bei der Vergabe

Fazit

Die freihändige Vergabe nach VOB bietet eine flexible und effiziente Methode zur Auftragsvergabe im Bauwesen, insbesondere bei dringenden Projekten oder spezialisierten Anforderungen. Um den gesamten Vergabeprozess erfolgreich zu gestalten, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und bewährte Praktiken zu befolgen.

FAQs zur Freihändigen Vergabe nach VOB

Die freihändige Vergabe nach VOB ist ein Vergabeverfahren, bei dem Auftraggeber direkt mit einem oder mehreren Bietern verhandeln, ohne ein formelles Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für kleinere Aufträge oder dringende Projekte.

Eine freihändige Vergabe von Dienstleistungen ist zulässig, wenn der Auftragswert unter den festgelegten Schwellenwerten liegt, besondere Dringlichkeit besteht oder nur wenige Anbieter die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Dies ist insbesondere in Situationen relevant, in denen eine schnelle Umsetzung erforderlich ist.

Ja, die freihändige Vergabe kann als eine Form der Verhandlungsvergabe betrachtet werden. Bei diesem Verfahren werden direkt mit ausgewählten Bietern verhandelt, um die besten Konditionen zu erzielen, ohne ein öffentliches oder offenes Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Eine beschränkte Ausschreibung nach VOB ist ein Vergabeverfahren, bei dem nur eine ausgewählte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Gegensatz zur freihändigen Vergabe kann die beschränkte Ausschreibung dennoch einen gewissen Wettbewerb fördern, indem mehrere Bieter eingeladen werden, an dem Verfahren teilzunehmen.

 

 

Die freihändige Vergabe nach VOB sollte eingesetzt werden, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind, der Auftragswert unter den Schwellenwerten liegt oder spezifische Anforderungen bestehen, die nur von wenigen Anbietern erfüllt werden können. Dieses Verfahren eignet sich besonders für dringende Projekte, spezialisierte Dienstleistungen oder wenn eine enge Zusammenarbeit mit einem bekannten Anbieter gewünscht wird.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quellen und weiterführende Links

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