Ausführungsplanung: Leistungsphase 5 nach HOAI
Die Ausführungsplanung in der Leistungsphase 5 von insgesamt 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst die Erstellung detaillierter Pläne und Unterlagen, die für die Durchführung eines Bauprojekts notwendig sind.
Diese Phase, auch als Ausführungsplanung bezeichnet, beinhaltet in der Regel präzise Zeichnungen und Grundlagen für Ausschreibungsdokumente, die essenziell für den Bau sind.
Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Ausführungsplanung nach HOAI
Entwicklung der Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung ist ein zentraler Teil der Projektplanung und baut auf dem genehmigten Entwurf auf, wobei technische Details weiter ausgearbeitet werden. Eine sorgfältige Bearbeitung minimiert das Risiko von Missverständnissen während der Bauausführung.
Grundlagen für die Massenermittlung:
In dieser Phase werden Pläne und Details erstellt, die als Grundlage für die exakte Mengenermittlung bzw. -berechnung der für das Bauprojekt benötigten Materialien dienen. Diese Mengenangaben sind die Grundlage für die Kostenberechnung und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, die in der nachfolgenden Leistungsphase 6 gemäß HOAI erstellt werden.
Folgende Schritte sind hierbei erforderlich:
- Überprüfung der Bauzeichnungen und Leistungsbeschreibungen: Alle relevanten Pläne und Beschreibungen müssen gründlich analysiert werden, um sämtliche benötigten Materialien und Leistungen festzustellen.
- Festlegung der Konstruktionsdetails: Anhand von Flächen- und Volumenberechnungen werden die erforderlichen Materialmengen grundlegend ermittelt, was dann in der Phase 6 konkretisiert wird.
- Erstellung von Materialkatalogen: Um eine detaillierte Übersicht der benötigten Materialien zu erhalten, werden diese in Materialkatalogen dokumentiert, die Angaben zu Materialtyp, Menge und Preis enthalten.
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen sind spezielle technische Zeichnungen, die dazu dienen, Bauwerke, Produkte oder Anlagen detailliert darzustellen.
Ausführungszeichnungen bilden die konkrete Umsetzung von Bauwerken oder Produkten ab und enthalten detaillierte Angaben zu Maßen, Materialien und Fertigungsmethoden.
Detailzeichnungen zeigen einzelne Bauteile oder Komponenten eines Bauwerks oder Produkts in vergrößerter Form. Sie stellen die konstruktiven Details präzise dar und beschreiben die benötigten Materialien und Herstellungstechniken.
Konstruktionszeichnungen konzentrieren sich auf die konstruktive Umsetzung von Bauwerken oder Produkten und enthalten ebenfalls genaue Informationen zu Maßen, Materialien und Fertigungstechniken. Sie dienen als Leitfaden für die praktische Konstruktion.
Unterschied zwischen Entwurfsplanung und Ausführungsplanung:
Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Phasen liegt im jeweiligen Zweck:
- Entwurfsplanung: Diese Phase befasst sich mit der Untersuchung der Machbarkeit und der Visualisierung des Projekts für Bauherren und Behörden, um eine Entscheidung zur Realisierung zu ermöglichen.
- Ausführungsplanung: Hier geht es um die detaillierte technische Umsetzung des Projekts nach der Entscheidung zur Durchführung. Diese Phase erfordert präzise Planunterlagen, die für die Ausschreibung und Vergabe notwendig sind.
Während die Entwurfsplanung gestalterische Möglichkeiten und Alternativen aufzeigt und die Machbarkeit prüft, liegt der Fokus in der Ausführungsplanung auf der konkreten technischen Umsetzung des Bauprojekts. In der Entwurfsplanung werden Maßstäbe von 1:100 für Grundrisse, Schnitte und Ansichten verwendet, während in der Ausführungsplanung detaillierte Maßstäbe von 1:50 bis 1:1 zur Anwendung kommen.
Zuständigkeit für die Ausführungsplanung:
Die Ausführungsplanung wird von qualifizierten Fachleuten wie Architekten und Ingenieuren durchgeführt. Bei schlüsselfertigen Einfamilien- und Fertighäusern können auch Generalunternehmer diese Aufgabe übernehmen, besonders wenn bereits standardisierte Baugenehmigungen vorliegen, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.
In einigen Fällen übernehmen auch Auftraggeber oder Bauherren selbst bestimmte Aufgaben der Leistungsphase 5.
Grundleistungen während der Ausführungsplanung:
Die Grundleistungen in der Ausführungsplanung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfassen eine Vielzahl an Tätigkeiten, die sicherstellen, dass das Bauprojekt präzise und reibungslos umgesetzt werden kann.
Zu den zentralen Aufgaben gehört die Erstellung der Ausführungsplanung auf Basis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, wobei alle notwendigen Details, sowohl zeichnerisch als auch textlich, erarbeitet werden, um eine ausführungsreife Lösung zu erreichen. Diese Planung dient als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die Ausschreibung. Im Rahmen dieser Phase werden Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen in einem für das Projekt angemessenen Maßstab erstellt, beispielsweise im Maßstab 1:50 bis 1:1 für Gebäude oder 1:20 bis 1:1 für Innenräume.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ausführungsplanung ist die Bereitstellung der erarbeiteten Pläne und Unterlagen für andere an der Planung beteiligte Fachleute. Die enge Koordination und Integration ihrer Planungen ist hierbei entscheidend, um eine harmonisierte und funktionale Gesamtplanung zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird der zuvor erstellte Terminplan fortgeschrieben und während der Errichtung des Bauwerks kontinuierlich angepasst. Die Fortschreibung des Terminplans ist ein wesentlicher Bestandteil der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung), aber auch während der Ausführungsplanung wird dieser überwacht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Überprüfung der Montagepläne auf ihre Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Dies stellt sicher, dass die geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten korrekt umgesetzt werden.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Grundleistungen kommen bei spezifischen Leistungsbildern weitere Aufgaben hinzu. Bei Freianlagen müssen beispielsweise Detailzeichnungen zu Oberflächenmaterialien, Befestigungen und unterirdischen Einbauten erstellt werden, während bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen zusätzliche fachspezifische Zeichnungen und Berechnungen notwendig sind.
In der Tragwerksplanung sind insbesondere die Anfertigung von Schalplänen, die genaue Darstellung der Konstruktionen sowie die Erstellung von Stücklisten relevant. Für die technische Ausrüstung sind fortlaufende Berechnungen, detaillierte Dimensionierungen und die Erstellung von Schlitz- und Durchbruchsplänen erforderlich.
Beispiele: Besondere Leistungen der Leistungsphase 5
Zusätzlich zu den grundlegenden Aufgaben der Leistungsphase 5 gemäß HOAI werden häufig weitere Besondere Leistungen erbracht, die jedoch gesondert vergütet werden müssen. Die Honorarordnung führt einige Beispiele für solche Leistungen auf, wobei je nach Projekt weitere spezifische Aufgaben hinzukommen können. Hier eine Auswahl:
- Erstellung einer detaillierten Objektbeschreibung als Basis für die funktionale Leistungsbeschreibung, sofern keine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vereinbart wurde.
- Fortschreibung detaillierter Raumbücher.
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Anlagenkennzeichnungssystems (AKS).
- Überprüfung und Anerkennung von Plänen Dritter, wie beispielsweise Werkstattzeichnungen von Unternehmen.
- Erstellung von Unterlagen für spezielle technische Prüfverfahren.
- Auswahl von Pflanzen für die Gestaltung von Freianlagen.
- Erstellung komplexer Ablauf- und Netzpläne für Ingenieurbauwerke oder Verkehrsanlagen.
- Besonders aufwändige Planung von Leerrohren bei technischen Anlagen, insbesondere bei Sichtbeton.
Anforderungen an Zeichnungen in der Ausführungsplanung
Der Hauptbestandteil der Werkplanung sind die enthaltenen Zeichnungen, die in der Regel detaillierte Grundrisse im Maßstab 1:50 umfassen, und zwar von den untersten Geschossen bis hin zum Dachgeschoss. Ergänzend dazu werden Gebäudequerschnitte im gleichen Maßstab sowie verschiedene Ansichten und Dachansichten erstellt.
Zusätzlich werden Detailzeichnungen, wie zum Beispiel für einzelne Konstruktionselemente, Treppen, Fenster, Dachanschlüsse, Haustechnik und Elektrik, im Maßstab 1:20 bis 1:1 angefertigt. Der notwendige Detaillierungsgrad hängt davon ab, wie genau die Erläuterung sein muss, damit spezialisierte Fachplaner wie Statiker, HLS-Planer und Elektroplaner die Pläne effizient nutzen können.
Gestalterische Elemente, wie Möbeldarstellungen, sind in diesen technischen Plänen nicht vorgesehen, da der Fokus ausschließlich auf den bautechnischen Details liegt, die für die Ausführung benötigt werden.
Spezifische Vorgaben zu den Zeichnungen, wie etwa zu Blattgrößen, Maßstäben, Linienarten oder Bemaßungen, werden durch Normen wie DIN 1356-1 Bauzeichnungen oder ÖNORM A 6240 geregelt.
Anforderungen an Textbeschreibungen in der Ausführungsplanung
Textbeschreibungen sollten so detailliert sein, dass keinerlei Unklarheiten bestehen bleiben. Dazu gehören die Beschreibung von Bauteilen, notwendige Berechnungen, Festlegungen zu Baumaterialien, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit des Bauwerks, sowie gegebenenfalls vereinbarte Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Eine tabellarische Darstellung ist hierbei oft hilfreich.
Diese Textbeschreibungen dienen in der Regel als Grundlage für die Mengenermittlung im Leistungsverzeichnis.
Sowohl die Zeichnungen als auch die Textbeschreibungen müssen mit größter Sorgfalt erstellt werden, da Fehler oft zu erheblichen Kosten und rechtlichen Problemen führen können.
Fortschreibung der Ausführungsplanung in den Leistungsphasen 6-9
Die Ausführungsplanung endet nicht mit der Leistungsphase 5. Während des Bauvorhabens treten häufig Änderungen auf, die in die Ausführungsplanung aufgenommen werden müssen. Daher ist eine Fortschreibung der Ausführungsplanung laut HOAI verpflichtend.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich die ursprünglichen Planungsziele ändern. In solchen Fällen steht dem Architekten oder Ingenieur eine gesonderte Vergütung zu. Die Grundleistung endet zudem mit dem Bauabschluss. Für das Erstellen von Bestandsplänen bei der Fertigstellung oder für Änderungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen wird ebenfalls ein zusätzliches Honorar fällig.
Die Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Bauphase gehört primär zur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). Wenn jedoch wesentliche Änderungen in der Ausführungsplanung erforderlich werden, die über die ursprünglichen Planungsziele hinausgehen, können diese als besondere Leistungen honoriert werden.
Zuständigkeiten bei der Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung erfordert eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Planer. Hauptsächlich wird diese Aufgabe von einem Architekten oder Ingenieur übernommen, der die entsprechenden Leistungen gemäß HOAI erbringt. Diese Variante ist zwar oft die kostenintensivste, bietet jedoch die größte Sicherheit, da der Planer in der Regel neutral agiert und im besten Interesse des Auftraggebers plant.
Bei einem Schlüsselfertigbau kann stattdessen ein Generalunternehmer oder Generalübernehmer die Verantwortung für die Ausführungsplanung übernehmen. Dieser kann die Planung entweder intern durchführen oder an spezialisierte Fachingenieure vergeben. Diese Option ist für den Bauherrn häufig kostengünstiger, allerdings wird die Planung in der Regel eher zugunsten des Generalunternehmers erfolgen.
In einigen Fällen kann auch der Auftraggeber selbst bestimmte Planungsleistungen übernehmen, insbesondere wenn es um die spezifische Gestaltung oder Funktionalität eines Bauteils geht. Dennoch sollte die abschließende Ausführungsplanung von einem Fachmann erstellt werden.
Haftung für die Ausführungsplanung
Der für die Ausführungsplanung verantwortliche Architekt oder Ingenieur haftet grundsätzlich für die Korrektheit seiner Planung. Wenn wichtige Details fehlen, die Planung fehlerhaft ist oder die Unterlagen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, kann er für daraus resultierende Verzögerungen und Schäden haftbar gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jedoch auch eine gewisse Kontrollpflicht. Wenn offensichtliche Mängel vorhanden sind, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten hätte erkennen müssen, trägt er eine Mitschuld.
Der Architekt oder Ingenieur haftet jedoch nur für die Leistungen, die vertraglich als Grundleistung vereinbart wurden. Besondere Leistungen, die darüber hinausgehen, werden gesondert vergütet und unterliegen einer entsprechenden Haftung.
Honorar für die Ausführungsplanung
Wird die Leistungsphase 5 von einem Architekten oder Ingenieur übernommen, erfolgt die Vergütung in der Regel nach der HOAI. Etwa 25 % des Gesamthonorars entfallen typischerweise auf die Ausführungsplanung, wobei dies je nach Leistungsbild variieren kann: Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen beträgt dieser Anteil etwa 15 %, während er bei der Tragwerksplanung bis zu 40 % ausmachen kann.
Die tatsächliche Höhe des Honorars richtet sich nach der entsprechenden Honorarzone: Je anspruchsvoller die Planungsanforderungen des Bauwerks sind, desto höher ist die Einstufung und damit auch die Kosten für den Auftraggeber.
Ein Ausführungsplan umfasst detaillierte Grundrisse, Gebäudeschnitte und Ansichten, ergänzt durch textliche Beschreibungen. Der Standardmaßstab für diese Pläne ist 1:50, während Detailzeichnungen in Maßstäben von 1:20 bis 1:1 erstellt werden, um besonders aussagekräftig zu sein. Diese Pläne und Beschreibungen bilden die Grundlage für die spätere Bauausführung.
Es ist zwar möglich, ohne einen Ausführungsplan zu bauen, jedoch birgt dies erhebliche Risiken. Diese Vorgehensweise wird manchmal bei Einfamilienhäusern genutzt, um Kosten zu sparen. Wenn jedoch stattdessen auf Basis der Genehmigungsplanung gebaut wird, trägt der Bauherr das volle Risiko für Planungsfehler. Der Planer haftet ausschließlich für Fehler in der Ausführungsplanung, nicht jedoch für die Genehmigungsplanung.