Leistungsphase 7 HOAI: Mitwirkung bei der Vergabe
Welche Bedeutung hat die Leistungsphase 7? Der / die ArchitektIn unterstützt den Bauherren in der siebten von insgesamt 9 Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dabei, die passende Baufirma für den Bau des Projekts auszusuchen. In dieser Projektphase sind die Planungsarbeiten beendet und es ist an der Zeit, die Auswahl der Mitarbeiter zu entscheiden.
Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Durchführung der Vergabe
Die bereits erstellten Leistungsverzeichnisse werden potenziellen Auftragnehmern zur Verfügung gestellt oder auf Ausschreibungsplattformen freigegeben.
Es ist notwendig, alle eingehenden Angebote zu überprüfen und auszuwerten. Anschließend entsteht ein Preisspiegel, mit dem der Bauherr die verschiedenen Angebote wirtschaftlich vergleichen kann. Darüber hinaus sollte der Preisspiegel alle Einzelpositionen bzw. Teilleistungen vergleichbar machen und die verschiedenen Gesamtkosten der Angebote darstellen. Häufig entstehen Preisspiegel mithilfe einer AVA-(Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung)Software.
Bietergespräche und die Erstellung von Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche sind entscheidend. Fachliche oder preisliche Änderungen aus den Gesprächen müssen berücksichtigt und auf ihre Auswirkungen auf die Gesamtkosten überprüft werden.
Grundleistungen der Leistungsphase 7
Die Leistungsphase 7 umfasst die Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen und macht 4 Prozent der Honorare für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume aus. Wesentliche Grundleistungen in dieser Phase sind:
- Koordination der Vergaben der Fachplaner: Sicherstellen, dass die Vergabeprozesse der verschiedenen Fachplaner reibungslos ablaufen und abgestimmt sind.
- Einholen von Angeboten von ausführenden Unternehmen für die zu erbringenden Bauleistungen.
- Prüfung und Bewertung der Angebote:
– Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote, einschließlich der Erstellung eines Preisspiegels, um die Einzelpositionen oder Teilleistungen miteinander zu vergleichen.
– Bewertung zusätzlicher und geänderter Leistungen sowie der Angemessenheit der angebotenen Preise. - Durchführung von Verhandlungen mit den Bietern, um etwaige Unklarheiten zu klären und Konditionen zu verhandeln.
- Erstellen der Vergabevorschläge und Dokumentation:
– Ausarbeitung von Vergabevorschlägen zur Entscheidungsvorbereitung.
– Dokumentation des gesamten Vergabeverfahrens zur Nachvollziehbarkeit und rechtlichen Absicherung. - Zusammenstellung aller relevanten Vertragsunterlagen für die verschiedenen Leistungsbereiche, um den Vertragsabschluss vorzubereiten.
- Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung, um Abweichungen zu identifizieren.
- Mitwirkung bei der endgültigen Auftragserteilung an die ausgewählten Unternehmen.
Wenn eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vorliegt, können spezielle Leistungen wie das Prüfen und Werten von Nebenangeboten sowie das Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren zu einer Grundleistung werden. In diesem Fall sind die damit verbundenen Grundleistungen aus dieser Phase der Leistung auszuschließen.
Besondere Leistungen in der Leistungsphase 7:
Zusätzlich zu den Grundleistungen können in der Leistungsphase 7 auch besondere Leistungen erforderlich sein, die über das übliche Maß hinausgehen. Diese besonderen Leistungen umfassen:
- Detaillierte Bewertung von Nebenangeboten, die potenzielle Auswirkungen auf die geplante Bauausführung haben, um sicherzustellen, dass diese Änderungen sinnvoll und wirtschaftlich sind.
- Unterstützung bei der Planung des Mittelabflusses, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel des Projekts entsprechend dem Baufortschritt effektiv genutzt werden.
- Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren: Unterstützung und fachliche Vorbereitung bei rechtlichen Überprüfungsverfahren, wenn es zu Einsprüchen oder Streitigkeiten im Vergabeverfahren kommt.
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten: Nachtragsangebote, die durch Änderungen in der Bauausführung notwendig werden, um die Angemessenheit und Notwendigkeit dieser zusätzlichen Kosten zu bewerten.
- Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel: Um einen transparenten Vergleich der verschiedenen Angebote zu ermöglichen, werden Angebote, die auf einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm basieren, gründlich geprüft und bewertet. Dazu gehört auch die Erstellung eines Preisspiegeles.
- Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen: Um eine differenzierte und präzise Bewertung der Angebote zu ermöglichen, werden Preisspiegel erstellt und bewertet, die auf spezifische Projektanforderungen abgestimmt sind.
Hinweis: Wenn eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vorliegt, können spezielle Leistungen wie das Prüfen und Werten von Nebenangeboten sowie das Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren zu einer Grundleistung werden. In diesem Fall sind die damit verbundenen Grundleistungen aus dieser Phase der Leistung auszuschließen.
Vergütung der LPH 7 nach HOAI: Mitwirkung bei der Vergabe
Seit der Einführung der HOAI 2021 dienen die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung von Architekten nur noch als Orientierung. Dies geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 zurück. Für die Leistungsphase 7 entfallen 4 % des Honorars für Gebäude und 3 % für Innenräume.