Leistungsphase 2 HOAI: Vorplanung
Leistungsphase 2 der HOAI beschreibt eine von insgesamt 9 HOAI Leistungsphasen im Bauprozess nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese Phase konzentriert sich auf die Vorplanung, bei der das erste Planungskonzept erstellt wird. Zudem erfolgt in dieser Phase die Abstimmung mit den Fachplanern sowie die Analyse der Grundlagen und die Vorabklärung der Genehmigungsfähigkeit.
Die HOAI unterteilt den Bauprozess in neun Leistungsphasen, die festlegen, welche Aufgaben Architekten, Planer und Ingenieure in den jeweiligen Phasen übernehmen und wie diese honoriert werden.
Die Leistungsphasen der HOAI sind für Architekten und Ingenieure essenziell, da sie eine klare Struktur für die Planung und Realisierung eines Bauprojekts vorgeben.
Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
- Leistungsphase 2: Vorplanung
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Leistungsphase 8: Objektüberwachung
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Die Leistungsphasen 1 bis 3 werden als Planungsphasen bezeichnet und umfassen die Entwicklung von Plänen und Konzepten. Die Leistungsphasen 4 bis 6 beinhalten die Umsetzung dieser Pläne und Konzepte sowie die Vorbereitung der Vergabe. Die Leistungsphasen 7 bis 9 konzentrieren sich auf die Überwachung und Betreuung des Projekts während der Bauausführung und nach der Fertigstellung.
Vorplanung nach HOAI umfasst mehrere wesentliche Aufgaben:
Abstimmung mit allen beteiligten Fachplanern
Eine enge Abstimmung unter den am Bauprojekt beteiligten Fachplanern ist entscheidend für den Projekterfolg. Bereits zu Beginn des Projekts kann es notwendig sein, weitere Fachplaner für Studien und Berechnungen hinzuzuziehen. Die Koordination dieser Arbeiten und das Sammeln aller notwendigen Informationen liegt in der Verantwortung des Architekten.
Erstellung eines ersten Planungskonzeptes
Ein erstes Planungskonzept wird mithilfe von Skizzen und Erläuterungen entwickelt, wobei der Bauherr eng eingebunden wird. Dabei können auch erste Alternativen besprochen werden, um den Wünschen des Bauherrn zu entsprechen, ohne das Budget zu überschreiten. Faktoren wie Materialien, Strukturen und technische Geräte spielen hierbei eine wichtige Rolle. In der folgenden Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung, wird dieses Konzept weiter ausgearbeitet und konkretisiert.
Grundlagenanalyse und Vorverhandlung über die Genehmigungsfähigkeit
Die in der Leistungsphase 1 erarbeiteten Grundlagen werden weiter analysiert und verfeinert. Abhängig vom Projekt kann es sinnvoll sein, bereits jetzt die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um Vorgaben, Bedingungen und spezielle Verordnungen zu klären, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen.
Grundleistungen in der Vorplanung
Die Grundleistungen in der Vorplanung umfassen mehrere zentrale Aufgaben, die den Grundstein für den weiteren Projektverlauf legen:
- Analyse der Grundlagen: Zunächst werden die wesentlichen Grundlagen des Projekts analysiert, um ein fundiertes Verständnis für die folgenden Planungsprozesse zu schaffen. Dabei erfolgt auch eine Abstimmung der Leistungen mit den fachlich an der Planung beteiligten Personen.
- Abstimmung der Zielvorstellungen: Die Zielvorstellungen des Bauherrn werden präzisiert und mit den Planungsbeteiligten abgestimmt. Mögliche Zielkonflikte werden frühzeitig identifiziert und angesprochen, um Lösungen zu entwickeln.
- Erarbeitung der Vorplanung: In dieser Phase wird die Vorplanung entwickelt. Verschiedene Varianten werden untersucht, dargestellt und bewertet, um die beste Lösung zu finden. Die Planungen werden in Zeichnungen im passenden Maßstab festgehalten, die dem Objekt in Art und Größe entsprechen.
- Klärung wesentlicher Zusammenhänge: Wichtige Zusammenhänge und Bedingungen, wie städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische und wirtschaftliche Aspekte, werden geklärt und erläutert. Auch ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale und öffentlich-rechtliche Vorgaben werden berücksichtigt.
- Bereitstellung der Arbeitsergebnisse: Die Ergebnisse dieser Phase werden als Grundlage für die weiteren Planungen zur Verfügung gestellt. Dies umfasst auch die Koordination und Integration der Leistungen anderer Fachplaner.
- Vorverhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit: Es werden Vorverhandlungen mit den zuständigen Behörden geführt, um die Genehmigungsfähigkeit des Projekts sicherzustellen.
- Kostenschätzung nach DIN 276: Eine grobe Kostenschätzung wird erstellt, die auf der DIN 276 basiert. Diese wird mit den finanziellen Rahmenbedingungen des Projekts abgeglichen.
- Erstellung eines Terminplans: Ein Terminplan wird aufgestellt, der die wesentlichen Vorgänge des Planungs- und Bauablaufs umfasst. Dieser Plan dient als Leitfaden für den weiteren Projektverlauf.
- Dokumentation der Ergebnisse: Zum Abschluss der Vorplanung werden alle Ergebnisse zusammengefasst, erläutert und dokumentiert, um eine klare und umfassende Grundlage für die nächsten Phasen des Projekts zu schaffen.
Besondere Leistungen während der Vorplanung
Besondere Leistungen in der Vorplanung umfassen zusätzliche Arbeiten, die über die grundlegenden Aufgaben hinausgehen und nicht zwingend im Vorentwurfsprozess erforderlich sind. Dazu gehören:
- Erstellen von Präsentationshilfen: Dazu zählen Modelle, perspektivische Darstellungen, Animationen, Farb- und Materialcollagen sowie digitale Geländemodelle, die helfen, das Projekt visuell zu veranschaulichen.
- Building Information Modelling (BIM): Die Bearbeitung von 3-D- oder 4-D-Gebäudemodellen, um das Projekt digital zu planen und zu simulieren.
- Erstellung vertiefter Kostenschätzungen: Diese Schätzungen erfolgen nach Positionen einzelner Gewerke, um eine genauere Finanzplanung zu ermöglichen.
- Raumbücher: Diese Dokumente werden erstellt und fortgeschrieben, um die Raumnutzung und -planung detailliert darzustellen.
- Brandschutznachweise: Erarbeiten von speziellen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz, besonders bei komplexen oder ungewöhnlichen Gebäudetypen.
- Alternative Lösungsansätze: Untersuchung und Bewertung von alternativen Lösungen nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich einer Kostenbewertung zur Optimierung.
- Projektstruktur- und Finanzplanung: Fortschreiben des Projektstrukturplans, Erstellen eines Finanzierungsplans, und Mitwirkung bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung.
- Zertifizierungssysteme: Beachtung der Anforderungen eines vereinbarten Zertifizierungssystems und Durchführung der entsprechenden Prozesse.
- Voranfrage/Bauanfrage: Durchführung einer Voranfrage, um frühzeitig Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.
Diese besonderen Leistungen bieten zusätzlichen Mehrwert und erhöhen die Präzision und Effizienz in der Planung und Durchführung des Bauprojekts.
Wie wird die Leistungsphase 2 vergütet?
Seit der Einführung der HOAI 2021 dienen die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten nur noch als Orientierung. Dies geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 zurück. Für die Leistungsphase 2 beträgt der Anteil üblicherweise 10 % des Gesamthonorars.