Kostengruppe 700: Baunebenkosten
Die Kostengruppe 700 (KG 700) nach DIN 276 erfasst sämtliche Baunebenkosten, die neben den eigentlichen Bauleistungen entstehen. Von Architektenhonorar bis zu Genehmigungsgebühren – diese Kostengruppe beinhaltet alle planungs- und projektbezogenen Nebenkosten. Häufig unterschätzt, können diese Kosten einen erheblichen Teil der Gesamtinvestition ausmachen und müssen daher sorgfältig kalkuliert werden.
Was umfasst die KG 700?
Die KG 700 beinhaltet alle Leistungen, die neben den reinen Bauleistungen und Lieferungen erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Kosten für Planung, Beratung und Betreuung des Bauprojekts durch verschiedene Fachleute sowie behördliche Gebühren. Diese Nebenkosten sind essentiell für die erfolgreiche Projektdurchführung und müssen von Beginn an in die Gesamtkalkulation einbezogen werden.
Untergruppen und ihre Bedeutung
- KG 710 Bauherrenaufgaben
Diese Untergruppe umfasst alle Leistungen, die der Bauherr selbst oder durch beauftragte Dritte erbringt. Dazu gehören die Projektleitung, die Erstellung von Organisationsplänen, die Definition der Projektziele sowie die Durchführung von Bauabnahmen. Auch die Projektsteuerung und das Projektcontrolling fallen in diesen Bereich.
- KG 720 Vorbereitung der Objektplanung
Hier werden die Kosten für vorbereitende Untersuchungen und Planungsgrundlagen erfasst. Dies beinhaltet Bedarfsanalysen, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen und die Erstellung von Raumprogrammen. Diese Phase ist entscheidend für den späteren Projekterfolg.
- KG 730 Architekten- und Ingenieurleistungen
Diese zentrale Untergruppe umfasst alle Planungsleistungen nach HOAI. Sie beinhaltet die gesamte Objektplanung für Gebäude und Innenräume, die Tragwerksplanung sowie die technische Ausrüstung inklusive Bauphysik und Akustik.
- KG 740 Fachplanung
Diese Position erfasst spezielle Planungsleistungen wie Bodengutachten, Vermessungen und Brandschutzkonzepte. Auch die Sicherheitskoordination und Nachhaltigkeitszertifizierung fallen in diesen Bereich.
- KG 750 Künstlerische Leistungen
Hier werden die Planungskosten für künstlerische Gestaltung erfasst. Dies umfasst sowohl die Planung von Kunst am Bau als auch übergreifende gestalterische Konzepte für das Bauwerk.
- KG 760 Allgemeine Baunebenkosten
Diese Gruppe deckt die administrativen Kosten des Bauprojekts ab. Dazu gehören vor allem behördliche Genehmigungs- und Prüfungsgebühren sowie notwendige Versicherungen und Gutachten.
- KG 790 Sonstige Baunebenkosten
Hier werden alle weiteren Nebenkosten erfasst, die in keine andere Kategorie fallen.
Änderungen durch DIN 276:2018-12
Mit der Aktualisierung der DIN 276 im Jahr 2018 wurde die KG 700 neu strukturiert. Die wichtigste Änderung betrifft die Ausgliederung der Finanzierungskosten, die nun in der neuen KG 800 erfasst werden. Dies ermöglicht eine klarere Trennung zwischen Planungs- und Finanzierungskosten.
Praktische Anwendung in der Kostenplanung
Für eine effektive Planung der Baunebenkosten empfiehlt sich:
- Frühzeitige Erfassung aller notwendigen Planungsleistungen
- Berücksichtigung der HOAI-Honorarzonen und -sätze
- Einplanung von Puffern für unvorhergesehene Gutachten
- Regelmäßige Überprüfung der Kostenentwicklung
- Dokumentation aller Nebenkosten im Projektverlauf
Häufige Fragen zur KG 700
Die Baunebenkosten können je nach Projektgröße und Komplexität zwischen 15% und 30% der Gesamtbaukosten betragen. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich.
Oft werden Kosten für zusätzliche Gutachten, Genehmigungen oder Nachweise unterschätzt. Auch die Kosten für die Dokumentation und das Projektmanagement werden häufig zu niedrig angesetzt.
Die erste Ermittlung sollte bereits in der Projektentwicklungsphase erfolgen und kontinuierlich an den Projektfortschritt angepasst werden.
- KG 100 - Grundstück
- KG 200 - Vorbereitende Maßnahmen
- KG 300 - Baukonstruktion
- KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung
- KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen
- KG 600 - Ausstattung und Kunstwerke
- KG 700 - Baunebenkosten
- KG 800 - Finanzierung
Die neue Fassung gilt für alle Kostenermittlungen seit 2019. Für laufende Projekte, die vor 2019 begonnen wurden, kann die alte Fassung weiter verwendet werden.
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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.