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Inverzugsetzung: Tipps für die Verzugsanzeige + Muster Beispiel

Der Bauablauf ist präzise geplant, der Bauzeitplan in der Software erstellt und die verschiedenen Gewerke zugeordnet. Theoretisch steht einem reibungslosen Projektverlauf nichts im Wege. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus: Es kommt immer wieder vor, dass ein Auftragnehmer den vereinbarten Zeitplan nicht einhält. Solch ein Verzug ist problematisch, da er sämtliche nachfolgenden Termine beeinflussen und den rechtzeitigen Abschluss des Bauvorhabens gefährden kann.

In solchen Fällen ist schnelles Handeln erforderlich, um den Auftragnehmer in Verzug zu setzen. Hier erfahren Sie den rechtlichen Rahmen für die Inverzugsetzung in Deutschland und Österreich, welche Inhalte im Verzugsschreiben enthalten sein sollten und welche weiteren Aspekte bei der Verzugsanzeige zu beachten sind.

Inverzugsetzung: Bedeutung & Definition

Die Inverzugsetzung, auch bekannt als Verzugsanzeige, wird im Baugewerbe eingesetzt, wenn ein Auftragnehmer die vertraglich festgelegte Leistung nicht bis zum vereinbarten Termin beginnt oder abschließt.

Durch ein Verzugsschreiben setzt der Auftraggeber eine neue Frist und fordert den Schuldner auf, seine Verpflichtungen dennoch zu erfüllen. Wird die neue Frist verstreichen gelassen, ohne dass die Leistung erbracht wurde, hat der Auftraggeber das Recht, entweder Schadenersatz zu verlangen oder den Auftrag zu entziehen.

 

Wer setzt wen in Verzug?

Eine Verzugsanzeige wird vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gesendet. Beispiele für Situationen, in denen eine Verzugsanzeige möglich ist, umfassen:

Wann ist eine Inverzugsetzung gerechtfertigt?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Inverzugsetzung nach VOB, ÖNORM oder den allgemeinen Gesetzbüchern handelt, ist ein Vertragsrücktritt oder eine Schadenersatzforderung im Rahmen der Inverzugsetzung nur dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung tatsächlich zu verantworten hat. Trägt er keine Schuld, bleibt der Vertrag bestehen und es besteht keine Pflicht zur Leistung von Schadenersatz.

Wichtig zu beachten ist, dass ein Auftragnehmer auch ohne explizite Nachfristsetzung in Verzug geraten kann, wenn im Vertrag ein fester Leistungszeitpunkt vereinbart wurde. In solchen Fällen tritt der Verzug automatisch mit Überschreitung des Termins ein, eine gesonderte Nachfristsetzung ist dann nicht erforderlich.

Ausgenommen von der Inverzugsetzung sind beispielsweise Behinderungen durch:

Dazu zählen Annahmeverzug (verspätete Abnahme der Bauleistung) oder Verletzung der Mitwirkungspflicht (z. B. zu späte Übergabe von Plänen oder Einholung von Genehmigungen).

Bei Witterungseinflüssen ist zu beachten: Diese können nur dann als Rechtfertigung für Verzögerungen gelten, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und die Bauarbeiten direkt beeinträchtigen. Normale saisonale Wetterlagen sind bereits bei der Zeitplanung zu berücksichtigen.

Welche Vorteile bringt eine Verzugsanzeige?

Ein Leistungsverzug ist für alle Beteiligten unangenehm. Kein Bauunternehmer möchte gerne eine Mahnung erhalten, doch eine frühzeitige Inverzugsetzung bringt Vorteile für beide Seiten:

Bauherren und Bauprojektleiter verhindern, dass das gesamte Bauprojekt in Verzug gerät. Dies vermeidet zusätzliche Kosten durch Vertragsstrafen, entgangene Mieteinnahmen oder Umsätze.

Auftragnehmer erhalten eine rechtzeitige Warnung, bevor sich die Verzögerung weiter ausweitet. Obwohl Schadenersatzzahlungen oft nicht mehr verhindert werden können, steigen die Kosten nicht weiter an.

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Verzugsetzung nach VOB, ÖNORM B 2110 & den allgemeinen Gesetzbüchern

Bevor Sie eine Verzugsanzeige mit einem Verzugsschreiben erstellen, ist es essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, die mit dem Verzug einer Bauleistung verbunden sind.

In Deutschland und Österreich sind hierfür insbesondere die allgemeinen Gesetzbücher (BGB in Deutschland und ABGB in Österreich) sowie die gängigen Bauvertragsordnungen und -normen wie die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und die ÖNORM B 2110 relevant.

Ausführungsfristen & Inverzugsetzung nach BGB

Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nicht speziell auf das Bauwesen zugeschnitten ist, enthalten die Paragraphen § 271 (Leistungszeit) bis § 286 (Verzug des Schuldners) allgemeine Regelungen zu Leistungsfristen und Leistungsverzug:

  • Vertraglich festgelegte Fristen: Wenn eine Frist für eine Leistung vertraglich festgelegt wurde, darf der Auftraggeber keine frühere Fertigstellung verlangen.
  • Keine vereinbarte Frist: Wenn keine Frist vereinbart wurde, kann die Leistung jedoch sofort, also innerhalb einer angemessenen Zeit, verlangt werden.
  • Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Aufwand: Ist die Durchführung der Leistung für den Schuldner unmöglich oder würde einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand bedeuten, darf dieser die Leistung verweigern.
  • Leistungsversäumnis ohne triftigen Grund: Leistet er hingegen nicht, obwohl kein entschuldigter Leistungsverzug vorliegt, kann der Auftraggeber den Verzug mahnen und eine neue Frist setzen. Ein entschuldigter Leistungsverzug liegt vor, wenn der Schuldner die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Sollte die neue Frist verstreichen, hat er das Recht auf Schadenersatz und darf das Erbringen der Leistung kündigen.

 

Inverzugsetzung Fristen BGB und VOB

Fristen & Verzugsetzung nach VOB

Die Ausführungsfristen für Bauleistungen sind in § 5 der VOB/B detailliert festgelegt. Nach den Bestimmungen der VOB kann eine Baufirma in Verzug gesetzt werden, wenn die Ausführung nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist beginnt oder die Leistung nicht zum vereinbarten Termin abgeschlossen wird. Das Stichwort hier ist „vertraglich“: Hat der Projektleiter Fristen im Bauzeitplan eingetragen, sind diese nur verbindlich, wenn dies im Vertrag so vereinbart wurde.

  • Fehlender Starttermin: Ist im Vertrag kein Starttermin festgelegt, hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer eine Auskunft über den voraussichtlichen Beginn der Bauleistungen zu erhalten.
  • Aufforderung zur Ausführung: Erhält ein Bauunternehmer die Aufforderung, mit der Ausführung zu beginnen, muss er dies innerhalb von 12 Werktagen tun.
  • Mitteilung des Beginns: Sobald der Auftragnehmer tatsächlich mit den Bauarbeiten startet, muss er dies dem Auftraggeber mitteilen.
  • Mangelnde Ressourcen: Sind Arbeitskräfte, Geräte, Baumaterialien usw. nicht ausreichend, um die rechtzeitige Fertigstellung zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Abhilfe schaffen.

 

Inverzugsetzung laut § 5 VOB

Die Regelungen zur Verzugsetzung nach VOB sollen das Risiko von Bauverzögerungen von Anfang an minimieren. Sollte der Auftragnehmer dennoch den Beginn oder die Fertigstellung der Leistung verzögern, ist es wichtig, umgehend mit einem Verzugsschreiben zu reagieren. 

Die Verzugsanzeige nach VOB bietet dabei zwei Handlungsoptionen:

Der Auftraggeber hält den Vertrag aufrecht und verlangt Schadenersatz für die entstandene Verzögerung.

Der Auftraggeber setzt eine angemessene Nachfrist und droht im Falle der Nichterfüllung mit der Kündigung des Vertrages.

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Auftragnehmer zur Leistung motiviert wird und der Auftraggeber rechtlich abgesichert ist, falls die Verzögerung fortbesteht.

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Rechtliche Konsequenzen und Handlungsoptionen bei Bauverzögerungen

Bestimmungen nach VOB

Die VOB-Bestimmungen zur Verzugsetzung zielen darauf ab, Bauverzögerungen präventiv zu minimieren. Bei dennoch auftretenden Verzögerungen ist eine zeitnahe Reaktion mittels Verzugsschreiben erforderlich. Die Verzugsanzeige nach VOB eröffnet zwei Handlungswege:

  • Aufrechterhaltung des Vertrags mit Schadenersatzforderung
  • Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Kündigungsandrohung

 

Österreichische Regelungen: ABGB & ÖNORM B 2110

Der Verzug wird in der ÖNORM B 2110 unter Pkt. 6.5 spezifiziert und orientiert sich am ABGB (§ 918 – § 921). Die Regelungen ähneln der VOB, mit folgenden Kernpunkten:

  • Möglichkeit zur Nachfristsetzung bei Leistungsverzug
  • Option zwischen nachträglicher Ausführung oder Vertragsrücktritt
  • Verpflichtung zur schriftlichen Nachfristsetzung

 

Besonderheiten bei österreichischen Fixgeschäften

Eine Sonderregelung in Österreich gibt es bei Fixgeschäften: Wurde die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Termin „bei sonstigem Rücktritt“ vereinbart, muss der Auftraggeber die Leistung bei Verspätung nicht mehr annehmen. Er kann jedoch – falls gewünscht – innerhalb von 2 Wochen nach Fristablauf die Nacherfüllung verlangen. Geschieht das nicht, muss der Auftragnehmer nicht mehr leisten – ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt allerdings bestehen.

Wichtig: Fixgeschäfte müssen schriftlich vereinbart werden, um rechtlich bindend zu sein.

 

Regelungen zu Vertragsstrafen

Vertragsstrafen (Pönalen) sind auf 5% der ursprünglichen Auftragssumme begrenzt und beziehen sich nur auf verzögerte Teilleistungen. Bei einvernehmlicher Fristverlängerung verschieben sich auch die Strafzahlungen.

Eine Vertragsstrafe kann nur dann geltend gemacht werden, wenn sie explizit im Vertrag vereinbart wurde. Dies muss vor Vertragsabschluss geschehen, nachträgliche Vereinbarungen sind nicht möglich.

Die Höhe der Vertragsstrafe muss dabei angemessen sein und darf nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Der Richtwert von 5% der Auftragssumme kann durch individuelle Vertragsvereinbarungen angepasst werden, sofern dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung einer Partei führt.

 

Praktische Durchführung der Inverzugsetzung

Eine durchdachte Baukoordination mit flexiblem Zeitplan und ausreichenden Puffern ist essentiell. Ergänzend dazu ist eine lückenlose Bauüberwachung erforderlich, um Verzögerungen frühzeitig zu erkennen.

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen gehören:

  • Wöchentliche Baustellenbegehungen mit Fotodokumentation
  • Regelmäßige Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten
  • Detaillierte Protokollierung aller Absprachen und Entscheidungen
  • Frühzeitige Erkennung von potentiellen Verzögerungsrisiken durch kontinuierliches Monitoring
  • Klare Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten

Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Bauunternehmer kann oft Missverständnisse klären und eine formelle Inverzugsetzung vermeiden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Verzögerungen auch auf simple Übersehen zurückzuführen sein können.

Der praktische Ablauf einer Inverzugsetzung

Vorbereitende Maßnahmen

Bei sich abzeichnendem Verzug ist besonnenes, aber zügiges Handeln erforderlich. Eine gründliche Vorprüfung der Situation hilft, übereilte Reaktionen zu vermeiden. Folgende Aspekte müssen dabei geprüft werden:

  • Existenz gemeldeter Baubehinderungen
  • Bestehen von Fristverlängerungen
  • Status bereits durchgeführter Gespräche mit dem Auftragnehmer

Die Dokumentation bildet das Herzstück der Beweissicherung. Eine lückenlose Erfassung aller relevanten Informationen ist dabei unerlässlich. Dies umfasst:

  • Detaillierte Gegenüberstellung von vereinbarten und ausgeführten Leistungen
  • Umfassende Fotodokumentation des aktuellen Bauzustands
  • Protokolle bisheriger Kommunikation

Moderne digitale Werkzeuge wie Bautagebuch-Apps haben die Dokumentation deutlich effizienter gemacht. Sie ermöglichen eine direkte Erfassung vor Ort und ersparen zeitaufwändige Nachbearbeitung im Büro.

Durchführung der Verzugsanzeige

Nach eindeutiger Feststellung des Verzugs erfolgt die Erstellung der schriftlichen Verzugsanzeige. Diese muss rechtssicher formuliert sein und alle wesentlichen Elemente enthalten:

  • Projektbezeichnung und -nummer
  • Beteiligte Parteien
  • Datum und Unterschrift
  • Präzise Beschreibung der verzögerten Leistung
  • Art des Verzugs
  • Ursprüngliche Frist und neue Nachfrist
  • Darlegung möglicher Konsequenzen

 

Nachgelagerte Maßnahmen

Die Versendung des Verzugsschreibens markiert den Beginn der strategischen Planungsphase. Eine vorausschauende Analyse der Situation ist jetzt besonders wichtig.

  • Identifikation betroffener Gewerke und deren Abstimmung
  • Information aller relevanten Projektbeteiligten
  • Sondierung alternativer Auftragnehmer

 

Eine professionelle Inverzugsetzung dient letztlich dem Projekterfolg und ist keine Schikane. Sie schützt die Interessen aller Beteiligten und unterstützt die termingerechte Fertigstellung. Standardisierte Vorlagen helfen dabei, rechtssicher zu agieren und keine wichtigen Aspekte zu übersehen.

Die kontinuierliche Überwachung der Situation nach erfolgter Inverzugsetzung bleibt dabei essentiell. Nur so können bei ausbleibender Reaktion schnell weitere Schritte eingeleitet werden.

Professionelle Inverzugsetzung als Schlüssel zum Projekterfolg

Eine professionell durchgeführte Inverzugsetzung ist weit mehr als eine formale Notwendigkeit im Bauprojektmanagement. Sie stellt ein essenzielles Instrument dar, um Verzögerungen im Bauablauf rechtssicher zu begegnen und potenzielle Schäden zu minimieren. Der Erfolg einer Inverzugsetzung basiert dabei auf drei Säulen:

Erstens ist eine präventive Herangehensweise durch sorgfältige Bauüberwachung und durchdachte Koordination unerlässlich. Zweitens muss die Dokumentation lückenlos und professionell erfolgen, wofür heute moderne digitale Tools zur Verfügung stehen. Drittens ist die formaljuristische Korrektheit bei der Erstellung des Verzugsschreibens gemäß den Vorgaben von VOB, ÖNORM B 2110 oder den allgemeinen Gesetzbüchern entscheidend.

Auch wenn die Inverzugsetzung zunächst als unangenehme Aufgabe erscheinen mag, ist sie doch ein wichtiges Werkzeug für eine erfolgreiche Projektabwicklung. Ein standardisierter Prozess mit klaren Abläufen und vorbereiteten Mustern hilft dabei, rechtssicher und effizient zu handeln. Letztendlich dient eine professionelle Inverzugsetzung dem Projekterfolg und damit allen Beteiligten – vom Auftraggeber über den Auftragnehmer bis hin zu nachfolgenden Gewerken.

 

Weiterführende Links:

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

FAQs zur Inverzugsetzung

Eine Inverzugsetzung ist eine schriftliche Aufforderung an den Vertragspartner, seine ausstehende Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Sie bildet die rechtliche Grundvoraussetzung dafür, dass der Gläubiger Ansprüche wegen Verzugs geltend machen kann.

Eine Inverzugsetzung wird in folgenden Fällen notwendig:

  • Wenn der Schuldner seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht zum festgelegten Termin erbracht hat
  • Wenn die Leistung fällig ist
  • Wenn der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat

Besondere Relevanz hat dies bei Bauverträgen, wenn Bauunternehmer vereinbarte Fertigstellungstermine nicht einhalten.

Um eine Firma in Verzug zu setzen, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Verfassen Sie ein Schreiben mit einer eindeutigen Aufforderung zur Leistungserbringung
  • Setzen Sie eine angemessene Nachfrist (in der Regel 1-2 Wochen)
  • Drohen Sie rechtliche Konsequenzen an (z.B. Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag)
  • Versenden Sie das Schreiben nachweisbar (z.B. per Einschreiben)

Bei Verzug des Auftraggebers, etwa durch verspätete Zahlungen oder fehlende Mitwirkung, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Dokumentieren Sie den Verzug sorgfältig
  2. Setzen Sie den Auftraggeber schriftlich in Verzug
  3. Prüfen Sie Ihr Leistungsverweigerungsrecht
  4. Erwägen Sie eine Kündigung des Vertrags bei erheblichem Verzug
  5. Machen Sie eventuelle Mehrkosten geltend

In komplexen Fällen ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert, um die eigenen Ansprüche zu wahren und rechtssicher vorzugehen.

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