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Bauhandwerkersicherung: Schutz vor Zahlungsausfall im Baugewerbe

 

Inhaltsverzeichnis

Die wirtschaftliche Lage ist schwierig. Umso risikoreicher wird es für das Baugewerbe: Eine der größten Unsicherheiten ist die ausbleibende Zahlung – sei es vom privaten Bauherrn, einem Generalunternehmen oder Bauträger. Die sogenannte Bauhandwerkersicherung dient dazu, Betriebe vor Zahlungsausfällen zu schützen und die Liquidität während der Bauphase zu sichern. Doch wie funktioniert diese gesetzliche Absicherung und worauf sollten Betriebe besonders achten? 

Was ist die Bauhandwerkersicherung? 

Die Bauhandwerkersicherung ist ein rechtlicher Anspruch auf Sicherheitsleistung, den Bauhandwerker gemäß § 650f BGB geltend machen können. Vereinfacht gesagt haben Bauunternehmer und Handwerksbetriebe das Recht, vom Auftraggeber einer Sicherheit, meist in Form einer Bankbürgschaft oder Kaution, für ihre Vergütungsansprüche zu verlangen. 

Dieser Sicherungsanspruch existiert grundsätzlich bei allen Bauverträgen, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Auftraggeber handelt. Er ist also ein wichtiger Schutzmechanismus gegen das Insolvenzrisiko oder sonstige Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers. 

 

Die Sicherheitsleistung beträgt bis zu 10% der vereinbarten Auftragssummer. Sie kann vor Baubeginn, aber auch während der Bauphase eingefordert werden.

Wann und wie sollte die Bauhandwerkersicherung eingefordert werden? 

Der Anspruch auf die Bauhandwerkersicherung kann jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung der Werkleistung geltend gemacht werden. In der Praxis ist es jedoch ratsam, diesen Anspruch bereits bei Vertragsabschluss im Bauvertrag zu regeln. Die Einforderung sollte immer schriftlich erfolgen. 

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Die Whitepaper wurden erstellt von unserem Autor: Rechtsanwalt Tobias Hullermann, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigen­tumsrecht, Schlichter für Baustreitigkeiten (SOBau).
Bitte beachten Sie: Die Whitepaper und Musterbriefe wurden zwar mit größter Sorgfalt erstellt, stellen aber keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. Holen Sie sich im Zweifel also auch noch rechtlichen Rat bei einer offiziellen Rechtsberatungsstelle oder dem Anwalt Ihres Vertrauens ein!

Verweigert der Auftraggeber die Sicherheitsleistung oder kommt er der Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, hat der Bauhandwerker das Recht, die Ausführung der Bauarbeiten zu verweigern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. 

Häufige Stolpersteine

  • Zeitpunkt: Viele Betriebe fordern die Sicherung zu spät an. Frühzeitige Fixierung im Vertrag minimiert Risiken. 
  • Umfang: Es gibt Einschränkungen für den Sicherungsanspruch, z.B. bei geringfügigen Aufträgen im Wohnungsbau. 
  • Form: Die Aufforderung zur Sicherheitsleistung sollte formal korrekt mit Fristsetzung erfolgen. 

Fazit

Die Bauhandwerkersicherung ist ein unverzichtbares Werkzeug im modernen Bauhandwerk, um finanzielle Risiken infolge ausbleibender Zahlungen zu minimieren. Sie sollte bereits zu Beginn des Projekts aktiv eingefordert und im Bauvertrag fixiert werden. 

Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, um beim Thema Bauhandwerkersicherung optimal aufgestellt zu sein.
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