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Leistungsphasen für Architekten nach HOAI

In Deutschland sind die Tätigkeiten von Architekten und Ingenieuren gemäß der HOAI in neun verschiedene Leistungsphasen unterteilt. Jede Phase beinhaltet spezifische Aufgaben, die im Zusammenhang mit den einzelnen Bauabschnitten stehen. Allerdings beinhalten nicht alle Bauprojekte sämtliche Leistungsphasen, sodass häufig nur bestimmte Leistungen aus der HOAI für Architekten relevant sind. Um einen klaren Überblick zu gewährleisten, betrachten wir die für Architekten relevanten Leistungsphasen genauer.

Die Gesamtdienstleistungen von Architekten und Ingenieuren sind laut der HOAI in neun spezifische Leistungsphasen gegliedert. Diese Phasen umfassen die notwendigen Aufgaben für eine ordnungsgemäße Umsetzung eines Bauvorhabens und orientieren sich am Bauprozess.

Die Phasen verteilen sich wie folgt:

 

Im beruflichen Alltag von Architekten und Ingenieuren sind diese Leistungsphasen allgegenwärtig, jedoch weniger im allgemeinen Sprachgebrauch präsent. Oft werden stattdessen die praktischen Aufgaben benannt, beispielsweise bezeichnen sich Architekten die Phasen 1 bis 3 als Entwurf oder Planungsphasen nach HOAI.

Trotz unterschiedlicher Bezeichnungen der einzelnen Phasen sind die Honorarbemessungen in der HOAI einheitlich festgelegt. Die prozentualen Anteile am Gesamthonorar ermöglichen es Architekten und Ingenieuren, ihre Vergütung gemäß HOAI zu berechnen, insbesondere wenn sie vom Bauherrn nur mit ausgewählten Leistungsphasen beauftragt werden.

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Aufgaben in den HOAI-Leistungsphasen für Architekten

Bevor wir die spezifischen Aufgaben eines Architekten in den verschiedenen Leistungsphasen des Bauprozesses betrachten, werfen wir zunächst einen genaueren Blick auf die einzelnen HOAI-Leistungsphasen. Dies lässt sich am besten anhand des Leistungsbilds für Gebäude und Innenräume veranschaulichen.

 

Architekt als Projektleiter: Verantwortlichkeiten und Spezialisierungen

Der Bauprozess deckt sämtliche Schritte ab, von der Entwurfsphase über die Genehmigungsplanung, die Erlangung der Baugenehmigung, die Ausschreibung, die Ausführungsplanung und Bauleitung bis hin zur Abrechnung.

Gewöhnlich übernimmt der Architekt die Leitung dieses Prozesses. Allerdings variiert seine Rolle stark je nach Art und Umfang des Projekts. Architekten können entweder mit allen neun Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung beauftragt werden oder lediglich mit einzelnen Phasen der HOAI.

 

Komplettbetreuung: Architekt als Planer und Bauleiter

Möchte der Bauherr gewährleisten, dass sämtliche relevanten Prozesse des Bauprojekts aus einer Hand gesteuert werden, beauftragt er ein Architekturbüro mit allen neun Leistungsphasen nach HOAI. Das Büro übernimmt somit sowohl die Planung als auch die Bauleitung des Projekts.

Der Bauherr profitiert dadurch von einer wesentlich einfacheren Koordination, da er nur einen Ansprechpartner für sämtliche Anliegen hat und diesen bei Problemen in Anspruch nehmen kann. Für den Auftragnehmer, also das Architekturbüro, liegt der wesentliche Vorteil darin, den gesamten Bauprozess im Blick zu behalten und nicht durch komplexe Abstimmungsprozesse aufgehalten zu werden. Dabei sind nahezu alle Kernkompetenzen eines Architekten gefragt, von der Entwurfsplanung über die Koordination aller Beteiligten bis hin zur Bauüberwachung.

Als Bauleiter ist der Architekt auch für die Dokumentation der Bauausführung verantwortlich. Bei auftretenden Problemen oder Störungen im Bauablauf gerät der Architekt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und muss die Verantwortung übernehmen. Viele Architekten verwenden spezielle Apps, um ihre Arbeit effizienter zu gestalten und rechtlich abgesichert zu sein.

Diese unterstützen sowohl bei Planungs- als auch bei Ausführungsarbeiten, indem sie doppelte Arbeiten vermeiden und ausreichend Zeit für die wesentlichen Aufgaben lassen.

 

Verantwortungsbereich in der Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphase 9)

Die Leistungsphase 9 der HOAI umfasst die Objektbetreuung und Dokumentation. Wenn ein Architekt auch mit dieser Phase betraut ist, gibt es mehrere wichtige Aspekte zu berücksichtigen, besonders im Falle von Baumängeln und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen seitens des Bauherrn. Themen wie Gewährleistungsfristen, Verjährung und Honoraransprüche sind in dieser Phase von besonderer Bedeutung und stellen hohe Anforderungen an den Architekten.

 

Rechtssicherheit durch sorgfältige Dokumentation

In der Leistungsphase 9 liegt ein zentrales Anliegen des Architekten in der Vorbereitung der Gewährleistung. Das bedeutet konkret, dass eine gründliche Bauüberwachung, detaillierte Abnahmen und lückenlose Abnahmeprotokolle erstellt werden müssen, um bei Haftungsfragen stets vorbereitet zu sein.

Dies ist besonders wichtig, da Architekten für viele Baumängel persönlich haften können – im Extremfall bis zu zehn Jahre nach Abschluss des Bauprojekts. Es ist daher entscheidend, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren oder idealerweise vollständig zu vermeiden.

Zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche sind in §634a BGB geregelt, während für Bauprojekte die Bestimmungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Anwendung finden. Nach diesen Regeln beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Bauabnahme und endet in der Regel nach vier Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Für bestimmte Mängel kann die Frist bereits nach zwei Jahren enden, während andere Mängel erst nach zehn oder sogar dreißig Jahren verjähren. Dies erscheint kompliziert, weshalb wir die VOB-Gewährleistungsfristen in unserem Ratgeber übersichtlich zusammengefasst haben.

 

Bedeutung einer gründlichen Baudokumentation

Um während der Gewährleistungsphase rechtlich abgesichert zu sein, sollten Architekten insbesondere in der Leistungsphase 9 den Grundsatz „Wer schreibt, der bleibt“ stets im Gedächtnis behalten. Als Architekt sind Sie ein zentraler Akteur eines Bauprojekts – insbesondere wenn Sie vom Erstentwurf bis zum Ende der Gewährleistungsfrist involviert sind. Bei diesem hohen Maß an Verantwortung und den oft erheblichen Kosten ist eine rechtliche Absicherung unerlässlich.

 

Rechtssicherheit durch lückenlose und digitale Dokumentation

Rechtssicherheit gewährleisten Sie vor allem durch eine lückenlose Dokumentation. Unvollständige oder unsachgemäße Dokumentationen können bei rechtlichen Auseinandersetzungen nachteilig sein, unabhängig von der Qualität der ausgeführten Arbeit. Eine umfassende und ordentliche schriftliche Dokumentation ist von größter Bedeutung, da sie auch nach Jahren noch Ihre einwandfreie Arbeit belegen kann. Daher sollten Sie von Beginn des Projekts an großen Wert auf eine sorgfältige Baustellendokumentation legen.

Am besten erstellen Sie diese Dokumentation komplett digital und speichern alle Informationen an einem zentralen Ort. Dies umfasst Pläne, Notizen, Nachrichten, Protokolle und alle weiteren relevanten Unterlagen, die dazu beitragen, die tägliche Arbeit nachvollziehbar zu machen. Eine strukturierte und übersichtliche digitale Bauakte ermöglicht es Ihnen, alle notwendigen Informationen schnell und einfach wiederzufinden, was nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch die Rechtssicherheit erhöht.

Alle Unterlagen müssen vollständig, übersichtlich, strukturiert, korrekt, objektiv und unveränderbar sein. Eine gründliche Dokumentation umfasst detaillierte Aufzeichnungen aller Bauprozesse, Abnahmen und eventueller Mängel. Insbesondere in der Leistungsphase 9 ist es entscheidend, dass alle relevanten Informationen präzise festgehalten werden.

Dies minimiert das Risiko persönlicher Haftung für Baumängel und trägt dazu bei, rechtliche Streitigkeiten effizient und fair zu lösen. Eine umfassende Baudokumentation ist somit ein unverzichtbares Instrument für Architekten, um ihre Verantwortung während und nach Abschluss eines Bauprojekts zu erfüllen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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FAQs zu den Leistungsphasen für Architekten

Die Leistungsphasen nach HOAI sind neun klar definierte Aufgabenbereiche, die die Arbeit von Architekten und Ingenieuren im Bauprozess strukturieren. Sie reichen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und Dokumentation und sorgen für eine systematische Planung und Durchführung von Bauprojekten.

Die Honorare für die Leistungsphasen werden prozentual am Gesamthonorar festgelegt. Jede Phase hat einen festgelegten Prozentsatz, der in der HOAI einheitlich geregelt ist. Diese Verteilung ermöglicht eine transparente und faire Vergütungsberechnung, insbesondere wenn Architekten nur mit ausgewählten Phasen beauftragt werden.

In der Leistungsphase 9 übernehmen Architekten die Nachbetreuung des Bauprojekts. Dazu gehören das Mängelmanagement, die Erstellung umfassender Dokumentationen und die Sicherstellung der Rechtssicherheit durch sorgfältige Aufzeichnungen aller Bauprozesse und Abnahmen. Diese Phase ist entscheidend für die Minimierung von Haftungsrisiken.

Eine lückenlose Baudokumentation ist unerlässlich, um rechtlich abgesichert zu sein. Sie dokumentiert alle Bauprozesse, Abnahmen und eventuelle Mängel detailliert, was besonders während der Gewährleistungsphase wichtig ist. Eine ordentliche Dokumentation hilft, Haftungsrisiken zu minimieren und bei rechtlichen Auseinandersetzungen klare Nachweise zu liefern.

 

Eine digitale Bauakte erhöht die Effizienz und Rechtssicherheit, indem alle relevanten Informationen zentral und strukturiert gespeichert werden. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Pläne, Protokolle und Dokumente, verbessert die Nachvollziehbarkeit der Bauprozesse und erleichtert die Koordination zwischen allen Beteiligten. Zudem reduziert eine digitale Dokumentation die Gefahr von Fehlern und Doppelarbeiten.

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