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DIN 277 Grundflächen - Alle Begriffe und Berechnungen

Die DIN 277 bildet das Fundament für die einheitliche Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten im deutschen Bauwesen. Diese Norm schafft Klarheit und Vergleichbarkeit bei der Flächenermittlung und ist unverzichtbar für Kostenberechnungen, Planungsprozesse und die Bewertung von Bauvorhaben.

Definition: Was regelt die DIN 277?

Die DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau – definiert verbindliche Standards für die Berechnung verschiedener Flächenarten und Rauminhalte. Sie erstreckt sich sowohl auf Grundflächen von Bauwerken als auch auf Grundstücksflächen und schafft damit eine einheitliche Berechnungsgrundlage für alle Beteiligten im Bauprozess.

Besonders relevant ist die Norm für die Ermittlung von Baukosten nach DIN 276, da sie die notwendigen Mengen- und Bezugseinheiten liefert. Darüber hinaus dient sie als Grundlage für Nutzungskostenberechnungen und ermöglicht den objektiven Vergleich verschiedener Bauwerke.

Aktuelle Fassung und wichtige Änderungen

Die derzeit gültige Fassung DIN 277:2021-08 hat die vorherige Version von 2016 abgelöst und brachte mehrere bedeutende Neuerungen mit sich. Der Anwendungsbereich wurde ausdrücklich auf den Hochbau beschränkt, wodurch andere Bereiche des Bauwesens ausgeschlossen werden.

Wesentliche Änderungen betreffen die Festlegung von Messpunkten, die Behandlung von Dämmung und Außenkanten sowie neue Regelungen für Rampen und Treppen. Zudem wurden Bestimmungen für Brüstungen, Installations- und Aufzugschächte präzisiert und Vorgaben für die getrennte Ermittlung ausbaufähiger Räume eingeführt.

Die wichtigsten DIN 277 Flächenbegriffe 

FlächenbegriffDefinition
Brutto-Grundfläche (BGF)Gesamtheit aller Grundflächen eines Bauwerks; Summe aus NRF und KGF; Grundlage für Kostenberechnung
Netto-Raumfläche (NRF)Alle nutzbaren Grundflächen: Nutzungsflächen, Technikflächen, Verkehrsflächen; gemessen zwischen Bauteilen
Nutzungsfläche (NUF)Flächen zur zweckentsprechenden Nutzung des Gebäudes; 7 DIN-277-Nutzungsarten inklusive unbestimmter Nutzung
Konstruktions-Grundfläche (KGF)Flächen aller konstruktiven Bauteile: Wände, Stützen, Schächte, Schornsteine; auch Öffnungen werden berücksichtigt

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die Brutto-Grundfläche stellt die Gesamtheit aller Grundflächen eines Bauwerks dar, unabhängig von deren tatsächlicher Nutzbarkeit. Sie setzt sich zusammen aus der Netto-Raumfläche und der Konstruktions-Grundfläche und bildet eine zentrale Größe für Kostenberechnungen.

 

Netto-Raumfläche (NRF)

Die Netto-Raumfläche umfasst alle nutzbaren Grundflächen eines Gebäudes. Sie gliedert sich in drei Hauptbereiche: Nutzungsflächen, Technikflächen und Verkehrsflächen. Für die Ermittlung werden die lichten Maße zwischen den Konstruktionen in Höhe der Oberkante der Boden- oder Deckenbeläge herangezogen.

 

Nutzungsfläche (NUF)

Nutzungsflächen sind jene Bereiche, die entsprechend der Zweckbestimmung des Gebäudes genutzt werden. Die DIN 277 unterscheidet dabei sieben verschiedene Nutzungsarten – von Wohnen und Aufenthalt über Büroarbeit bis hin zu sonstigen Nutzungen, einschließlich Räumen mit noch nicht festgelegter Zweckbestimmung.

 

Konstruktions-Grundfläche (KGF)

Diese umfasst die Grundflächen aller aufgehenden konstruktiven Bauteile wie Wände, Stützen und Pfeiler. Auch Schornsteine, nicht begehbare Schächte und sogar Türöffnungen zählen zur Konstruktions-Grundfläche.

Mehr zu den verschiedenen Begriffen vom deutschen Architektenblatt

Rauminhalte nach DIN 277

Neben den Grundflächen regelt die Norm auch die Berechnung von Rauminhalten. Der Brutto-Rauminhalt (BRI) stellt dabei die zentrale Maßzahl für das Gebäudevolumen dar und wird von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen.

Der Brutto-Rauminhalt gliedert sich in den Netto-Rauminhalt, der alle nutzbaren Räume umfasst, und den Konstruktions-Rauminhalt, der sich aus den Abmessungen aller umschließenden Baukonstruktionen ergibt.

 

Grundstücksflächen und Außenanlagen

Die DIN 277 berücksichtigt auch Flächen außerhalb des eigentlichen Gebäudes. Die Grundstücksfläche teilt sich in bebaute und unbebaute Bereiche, wobei bebaute Flächen sowohl ober- als auch unterirdisch bebaut sein können.

Außenanlagenflächen umfassen alle Bereiche des Grundstücks, die sich außerhalb des Gebäudes befinden oder über unterirdischen Bauwerken liegen. Diese Systematik ermöglicht eine vollständige Erfassung aller relevanten Flächen eines Bauvorhabens.

 

Praktische Anwendung und Ermittlung

Die Flächenermittlung erfolgt wahlweise nach Planmaßen oder tatsächlichen Abmessungen, wobei das verwendete Messverfahren anzugeben ist. Die erforderliche Genauigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Planungsstand und den Anforderungen des Projekts.

Bei Bauwerken mit mehreren funktional abgrenzbaren Abschnitten müssen die Grundflächen für jeden Bereich getrennt ermittelt werden. Gleiches gilt für unterschiedliche Geschosse, Ausbaustandards oder Raumumschließungen.

Bedeutung für die Baupraxis

Die DIN 277 schafft Rechtssicherheit und Transparenz in der Baubranche. Sie ermöglicht vergleichbare Kostenberechnungen, unterstützt bei der Projektbewertung und bildet die Grundlage für Vertragsverhandlungen. Ohne diese einheitlichen Standards wären objektive Vergleiche zwischen verschiedenen Bauvorhaben kaum möglich.

Für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer ist die korrekte Anwendung der DIN 277 daher unverzichtbar – von der ersten Kostenschätzung bis zur finalen Abrechnung begleitet sie den gesamten Bauprozess und sorgt für Klarheit bei allen Beteiligten.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Norm stellt sicher, dass sie auch zukünftig den Anforderungen der modernen Baupraxis gerecht wird und als verlässliche Grundlage für die Flächenberechnung im Hochbau dient.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine Rechtsberatung wird nicht angeboten. Den offiziellen Gesetzestext sowie weitere Paragrafen finden Sie in den entsprechenden Rechtsdokumenten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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