Leistungsphase 4 nach HOAI: Genehmigungsplanung
Die Leistungsphase 4 gemäß HOAI ist ein entscheidender Abschnitt im Verlauf eines Bauprojekts, in dem die Fertigstellung und Einreichung aller genehmigungsrelevanten Unterlagen im Fokus steht. Diese Phase beinhaltet die Erstellung und Anpassung sämtlicher Planungsunterlagen, Objektbeschreibungen und Berechnungen, die für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen werden in dieser vierten von insgesamt 9 HOAI Leistungsphasen erarbeitet und gegebenenfalls nachverhandelt.
Eine besondere Herausforderung in der Genehmigungsplanung liegt oft in den zeitaufwendigen Behördengängen und Genehmigungsverfahren. Ein erfahrenes Architekturbüro oder Ingenieurbüro berücksichtigt dies bereits in der Vorplanung und verfügt über die notwendige Verhandlungserfahrung mit Behörden, was den Prozess für alle Beteiligten erleichtert.
Das Ziel dieser Phase ist es, einen genehmigten Bauantrag zu erhalten, der die rechtliche Grundlage für die Realisierung des Bauvorhabens bildet.
Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Bestandteile der Genehmigungsplanung gemäß HOAI:
Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens wird geprüft, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies umfasst die Überprüfung, ob das Vorhaben den Anforderungen der Bauordnung und des Flächennutzungsplans gerecht wird.
Die Genehmigungsfähigkeit kann durch Einholung von Stellungnahmen von Behörden oder Fachplanern, durch Gutachten oder durch Überprüfung der eingereichten Unterlagen des Bauherrn überprüft werden. Diese Prüfung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben rechtlich zulässig ist und keine behördlichen Hindernisse im Genehmigungsprozess auftreten. Zudem wird so verhindert, dass es in der Bauphase zu bauaufsichtlichen Problemen kommt.
Vervollständigung und Anpassung der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Die Vorbereitung zur Einreichung aller notwendigen Unterlagen beginnt bereits mit dem Start eines Bauprojekts. Ab der ersten Leistungsphase werden die Pläne für das geplante Bauvorhaben zunehmend konkreter, die Berechnungen präziser und die Beschreibungen detaillierter.
Ein wesentlicher Teil der Arbeit von Architekten in den frühen Leistungsphasen besteht darin, diese Unterlagen kontinuierlich zu aktualisieren und zu optimieren. Dieser Prozess findet seinen vorläufigen Höhepunkt mit der Einreichung der Dokumente im Rahmen der Genehmigungsplanung.
Einreichung der Dokumente
Am Ende müssen die erarbeiteten Unterlagen bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Dabei ist es entscheidend, im Vorfeld zu klären, welche Dokumente erforderlich sind und in welcher Form sie eingereicht werden müssen. Eine frühzeitige Information über die benötigten Unterlagen und deren vollständige Einreichung kann den Genehmigungsprozess erheblich beschleunigen.
Welche Unterlagen werden für die Genehmigungsplanung benötigt?
- Bauantrag: Dieser umfasst wesentliche Informationen zum Bauvorhaben, wie Details zum geplanten Bauwerk, zur vorgesehenen Nutzung, zu den Bauteilen und den Anschlüssen an die öffentliche Infrastruktur.
- Bauvorlagen: Diese enthalten die detaillierten technischen Unterlagen des Bauvorhabens, darunter Zeichnungen, Pläne und Berechnungen.
- Gutachten und Stellungnahmen: Diese werden von Fachplanern erstellt und befassen sich mit bauaufsichtlichen Aspekten wie statischen Anforderungen oder Brandschutz.
- Erklärungen und Nachweise: Hierzu zählen Nachweise über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, dessen Erschließung sowie die voraussichtlichen Baukosten.
Zusammenfassung der wesentlichen Leistungen während der Genehmigungsplanung
In der Genehmigungsplanung gemäß HOAI umfasst die Grundleistung das Erarbeiten und Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen. Dazu gehört auch die Erstellung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen sowie die Durchführung notwendiger Verhandlungen mit den zuständigen Behörden.
Hierbei werden auch die Beiträge anderer fachlich Beteiligter in die Planung integriert. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Einreichen der erarbeiteten Unterlagen. Darüber hinaus werden die Planungsdokumente, Beschreibungen und Berechnungen ergänzt und angepasst, um den Anforderungen der Genehmigungsbehörden gerecht zu werden.
Besondere Leistungen in der Leistungsphase 4
Zu den besonderen Leistungen in dieser Phase zählt die Mitwirkung bei der Einholung der Zustimmung von Nachbarn. Zudem können Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, erforderlich sein, um behördliche Genehmigungen in speziellen Fällen zu erlangen. Weiterhin kann es notwendig sein, den Bauherrn fachlich und organisatorisch in Widerspruchs-, Klage- oder ähnlichen Verfahren zu unterstützen.
Vergütung der Leistungsphase 4
Mit der HOAI 2021 dienen die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung nur noch als Orientierung. Die tatsächliche Vergütung ist frei verhandelbar und wird zwischen Bauherrn und Architekt individuell vereinbart. Für die Leistungsphase 4 werden in der Regel 3 Prozent der Gesamtkosten für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume angesetzt.