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Leistungsphase 8 HOAI: Objektüberwachung

Die Leistungsphase 8 nach HOAI gehört zu den insgesamt neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und umfasst die Objektüberwachung. In dieser Phase überwacht und kontrolliert der Architekt oder Planer die Ausführung des Bauprojekts, um sicherzustellen, dass es gemäß den Planungen und Vereinbarungen durchgeführt wird.

Ein zentraler Bestandteil dieser Phase ist die kontinuierliche Überwachung des Bauzeitenplans, um Verzögerungen zu vermeiden und den Projektfortschritt im Blick zu behalten. Zudem umfasst die Leistungsphase 8 die detaillierte Dokumentation des Bauablaufs sowie die Rechnungsprüfung und die Erstellung eines Rechnungsdeckblatts. Die Überwachung der Mängelbeseitigung ist ebenfalls ein wesentlicher Aspekt dieser Phase.

 

Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:

  • Leistungsphase 8: Objektüberwachung
 

Grundleistungen der HOAI Leistungsphase 8

 
  • Überwachung der Ausführung: Überprüfen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigungen, Verträgen, Ausführungsunterlagen, Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.

  • Überwachung der Tragwerksausführung: Überwachen von Tragwerken mit geringen Planungsanforderungen gemäß dem Standsicherheitsnachweis.

  • Koordination der Objektüberwachung: Koordinieren der fachlich Beteiligten.

  • Terminplanung: Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (z.B. Balkendiagramm).

  • Bauablaufdokumentation: Führen eines Bautagebuchs oder vergleichbarer Dokumentation.

  • Gemeinsames Aufmaß: Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.

  • Rechnungsprüfung: Prüfen der Rechnungen und Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.

  • Kostenvergleich: Vergleich der Rechnungsprüfungsergebnisse mit den Auftragssummen, einschließlich Nachträgen.

  • Kostenkontrolle: Überprüfen der Leistungsabrechnung im Vergleich zu den Vertragspreisen.

  • Kostenfeststellung: Ermittlung der tatsächlichen Kosten, beispielsweise nach DIN 276.

  • Organisation der Abnahme: Organisation der Bauabnahme, Mängelfeststellung und Abgabe einer Abnahmeempfehlung.

  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen: Vorbereitung und Teilnahme an öffentlich-rechtlichen Abnahmen.

  • Systematische Projektdokumentation: Zusammenstellung der Dokumentationen, Darstellungen und Ergebnisse.

  • Objektübergabe: Übergabe des Objekts an den Auftraggeber.

  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

  • Überwachung der Mängelbeseitigung: Überwachung der Beseitigung bei der Abnahme festgestellter Mängel.

 

Besondere Leistungen HOAI Leistungsphase 8

Die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI umfassen Aufgaben, die über die Grundleistungen hinausgehen:

  • Aufstellen und Überwachen eines Zahlungsplans: Erstellen und kontinuierliches Anpassen eines Zahlungsplans zur Verwaltung der finanziellen Abläufe des Bauprojekts.

  • Differenzierte Zeit-, Kosten- oder Kapazitätspläne: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von detaillierten Plänen, die sich auf Zeit, Kosten oder Kapazitäten beziehen.

  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter: Übernahme der Rolle des verantwortlichen Bauleiters, sofern diese Aufgabe nach Landesrecht über die Grundleistungen hinaus erforderlich ist.

 

Honorarabrechnung Leistungsphase 8 – Objektüberwachung

Die Honorarabrechnung für die Leistungsphase 8 – Objektüberwachung – erfolgt gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. In dieser Phase wird das Honorar für die Überwachung der Ausführung des Bauprojekts festgelegt, die einen Anteil von 32 Prozent der Gesamtleistung für Gebäude und Innenräume ausmacht.

Die Berechnung des Honorars richtet sich nach den erbrachten Grundleistungen, die in dieser Phase besonders umfangreich sind, da sie die Sicherstellung der plan- und vertragsgemäßen Umsetzung des Bauvorhabens umfasst. Zur Unterstützung sollte bei ein HOAI Rechner verwendet werden.

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