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Leistungsphase 6 HOAI: Vorbereitung der Vergabe

Die Leistungsphase 6 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich auf die Vorbereitung der Vergabe. In dieser Phase werden sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammengestellt, die für den Vergabeprozess und die Ausschreibung notwendig sind.

 

Übersicht über alle Leistungsphasen nach HOAI:

Erstellung der Ausschreibungsunterlagen

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen stellt in diesem Stadium eine wesentliche Aufgabe dar. Diese beinhalten u. a. das Leistungsverzeichnis, das ausführliche Informationen über die zu erbringenden Leistungen enthält. Das Leistungsverzeichnis sorgt dafür, dass sämtliche notwendigen Arbeiten eindeutig festgelegt sind und dient als Grundlage für die Bedingungen für Vergabe und Vertrag.

Um die Anforderungen zu veranschaulichen, werden den technischen Spezifikationen oft Pläne und Bilder beigefügt. Diese sind nicht unmittelbar im Leistungsverzeichnis enthalten, sondern sind Teil der technischen Spezifikationen.

Erarbeitung eines Kostenanschlags

Die Ausarbeitung eines Kostenanschlags stellt einen weiteren wichtigen Teil der Leistungsphase 6 dar. Die Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 und die Kostenberechnung in der Leistungsphase 3 nach DIN 276 bilden die Grundlage dieses Kostenanschlags.

In dieser Phase erfolgt eine detaillierte Kostenkontrolle, indem die aktuellen Ausschreibungsergebnisse mit der vorherigen Kostenberechnung verglichen werden, um mögliche Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Der Kostenanschlag dient dazu, die voraussichtlichen Kosten des Bauprojekts präzise zu prognostizieren und stellt eine wesentliche Grundlage für die weitere Finanzplanung dar.

Aufstellung eines Vergabeterminplans

Bei der Vorbereitung der Vergabe ist es auch notwendig, einen Vergabeterminplan zu erstellen. Um sicherzustellen, dass alle Schritte termingerecht ablaufen und der zeitliche Ablauf des Vergabeprozesses strukturiert ist, ist dieser Terminplan entscheidend. Es ist unerlässlich, diesen Zeitplan regelmäßig zu aktualisieren, um Veränderungen in der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung von internen Fristen sowie externen Abhängigkeiten.

Zusammenstellung der Vergabeunterlagen

Nachdem der Kostenanschlag, der Vergabeterminplan und die Ausschreibungsunterlagen erstellt wurden, werden die Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammengestellt. Der Vergabeprozess in der Leistungsphase 7, in der die Bauleistungen vergeben werden, basiert auf diesen Dokumenten.

 

Grundleistungen in der Leistungsphase 6

Zu den Grundleistungen, die in der Leistungsphase 6 erbracht werden, gehören:

a) Aufstellen eines Vergabeterminplans: Dieser Terminplan koordiniert die zeitliche Abfolge des Vergabeprozesses und legt die wesentlichen Fristen fest.

b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen: Dies geschieht gemäß den Leistungsbereichen und umfasst die Bestimmung und das Zusammenstellen von Mengen, die auf der Ausführungsplanung basieren. Zentrale Bestandteile dieser Stufe sind die Erstellung der Mengen und deren Preisgestaltung in einem Leistungsverzeichnis. Dabei werden Beiträge von anderen Experten, die an der Planung beteiligt sind, genutzt.

c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen: Um sicherzustellen, dass eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet ist, werden die Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen fachlich Beteiligten abgestimmt und koordiniert.

d) Vorbereitung der Ausschreibungsergebnisse für eine detaillierte Kostenkontrolle: Die Kosten werden auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse ermittelt, um eine verlässliche Kalkulation sicherzustellen.

e) Kostenkontrolle: Ein Vergleich der aktuellen Ausschreibungsergebnisse mit der vorherigen Kostenberechnung dient der Kostenkontrolle und gewährleistet die Einhaltung des Budgets.

f) Zusammenstellung der Vergabeunterlagen: Für alle Leistungsbereiche werden die Vergabeunterlagen vollständig zusammengestellt, um den Vergabeprozess vorzubereiten.

 

Besondere Leistungen in der Leistungsphase 6

Neben den Grundleistungen können in der Leistungsphase 6 auch besondere Leistungen erforderlich sein. Diese umfassen:

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm: Diese besondere Leistung basiert auf einer detaillierten Objektbeschreibung und kann je nach Umfang teilweise zur Grundleistung werden.
  • Erstellung alternativer Leistungsbeschreibungen: Für geschlossene Leistungsbereiche können alternative Leistungsbeschreibungen erstellt werden, um Flexibilität im Vergabeprozess zu gewährleisten.
  • Vergleichende Kostenübersichten: Durch die Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter werden vergleichende Kostenübersichten erstellt, die eine fundierte Entscheidungshilfe darstellen.

 

Vergütung der Leistungsphase 6 nach HOAI

Die Vergütung für die Leistungen in der Leistungsphase 6 wird gemäß HOAI anteilig berechnet. Für Gebäude liegt der Honoraranteil bei 10 Prozent, während für Innenräume 7 Prozent veranschlagt werden.

Nach der HOAI-Reform von 2021 dienen diese Prozentsätze jedoch nur noch als Orientierung, da der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 die verbindlichen Honorartabellen aufgehoben hat. Die genaue Honorarkalkulation erfolgt individuell und wird häufig mithilfe eines HOAI-Rechners unterstützt, der jedoch nur als Orientierungshilfe dient.

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