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Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

In der Leistungsphase 3 der HOAI, bekannt als Entwurfsplanung, wird ein präziser Entwurf für das Bauprojekt erstellt. Ziel dieser dritten von insgesamt neun HOAI Leistungsphasen ist es, ein umfassend ausgearbeitetes und tragfähiges Konzept mit detaillierten Plänen zu entwickeln, das alle projektspezifischen Fragestellungen und Herausforderungen berücksichtigt.

Diese Entwurfsplanung dient als Grundlage für die detaillierte Ausführung des Bauvorhabens. Bei genehmigungspflichtigen Projekten bildet sie außerdem die Basis für die anschließende Genehmigungsplanung.

 

Alle Leistungsphasen nach HOAI:

Was gehört zur Entwurfsplanung nach HOAI?

Erstellen der Entwurfsplanung

In der Leistungsphase 3 der HOAI, der Entwurfsplanung, steht die Entwicklung eines detaillierten Entwurfs für das Bauprojekt im Vordergrund. Dieser Entwurf wird durch Zeichnungen, Skizzen und gegebenenfalls 3D-Modelle veranschaulicht, welche die Architektur, Struktur und technischen Anlagen des Gebäudes präzise darstellen. In dieser Phase werden auch die Materialien vorgeschlagen, die für den Bau eingesetzt werden sollen, und erste Vorstellungen über das Material-, Farb- und Lichtkonzept entwickelt. Ausschreibungsunterlagen werden jedoch erst in einer späteren Leistungsphase, nämlich der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6), erstellt.

 

Objektbeschreibung

Die Objektbeschreibung umfasst die Anforderungen und Ziele des Bauprojekts sowie die geplante Nutzung des Gebäudes. Sie enthält Informationen zu Größe, Standort, den vorgesehenen Materialien und den technischen Anlagen, die im Gebäude integriert werden sollen.

 

Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung

Die Kostenberechnung ist eine wesentliche Grundleistung in der Entwurfsplanung und wird nach DIN 276 durchgeführt. Diese Berechnung ist detaillierter als die vorherige Kostenschätzung und wird nach den verschiedenen Ebenen der DIN 276 gegliedert.

Ein Vergleich zwischen der Kostenberechnung nach DIN 276 und der ursprünglichen Kostenschätzung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt im geplanten Budgetrahmen bleibt. Sollten sich während des Bauprozesses Abweichungen ergeben, sind gegebenenfalls Anpassungen erforderlich, um das Projekt finanziell im Rahmen zu halten.

 

Grundleistungen in der Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung, also der Leistungsphase 3 nach HOAI, werden die grundlegenden Entwurfsarbeiten durchgeführt. Dabei werden wesentliche Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen berücksichtigt, wie städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und öffentlich-rechtliche Aspekte.

Diese Phase baut auf der Vorplanung auf und bildet die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Zeichnungen werden entsprechend der Art und Größe des Projekts im notwendigen Umfang und Detaillierungsgrad erstellt, beispielsweise im Maßstab 1:100 für Gebäude oder 1:50 bis 1:20 für Innenräume.

Die Arbeitsergebnisse dieser Planungen werden als Grundlage für andere fachlich Beteiligte bereitgestellt, um deren Leistungen zu koordinieren und zu integrieren. Darüber hinaus umfasst diese Phase die Erstellung einer Objektbeschreibung, die Durchführung von Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit, die detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 und deren Vergleich mit der Kostenschätzung, das Fortschreiben des Terminplans sowie das Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.

 

Besondere Leistungen in der Entwurfsplanung

Besondere Leistungen in der Entwurfsplanung umfassen die Analyse und Bewertung von Alternativen oder Varianten, einschließlich einer Kostenuntersuchung zur Optimierung. Auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, das Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung sowie das Fortschreiben von Raumbüchern gehören dazu.

 

Vergütung der Leistungsphase 3 nach HOAI

Seit der Einführung der HOAI 2021 dienen die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung von Architekten und Architektinnen nur noch als Orientierung, bedingt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Für die Leistungsphase 3 sind 15% des Gesamthonorars vorgesehen.

 

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